Wesel. Am Amtsgericht Wesel stehen bald wieder Zwangsversteigerungen an. Unter anderem wird ein denkmalgeschütztes Haus versteigert. Was es kosten soll.
Wohnen im Baudenkmal: Wer schon immer davon geträumt hat, sollte bei einer der nächsten Zwangsversteigerungen am Amtsgericht in Wesel genau hinschauen. Denn am Montag, 18. November, kommt dort um 11 Uhr ein denkmalgeschütztes Haus in Büderich unter den Hammer. Laut Gutachten wurde das Gebäude um 1820 herum im Rahmen des Wiederaufbaus des heutigen Weseler Stadtteils errichtet, unmittelbar hinter dem Wohnhaus steht auch eine Scheune.
Für das Ensemble an der Markstraße 3 bis 5 nennt das Amtsgericht einen Verkehrswert von 209.000 Euro. Das frei stehende Einfamilienhaus besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss – das ergibt rund 155 Quadratmeter Wohnfläche. Dazu kommt die Scheune mit Garten.
Wer sich für das Denkmal interessiert, muss allerdings mit einigen Unsicherheiten klarkommen. Denn wie im Wertgutachten ausgeführt wird, hat die Gutachterin nur einen Einblick von außen bekommen – eine Innenbesichtigung war nicht möglich, ein häufiges Problem bei Zwangsversteigerungen (siehe Infobox am Ende des Artikels).
Zwangsversteigerung in Wesel: Denkmal als „Liebhaberobjekt“
„Aufgrund der reinen Außenbesichtigung können keine verbindlichen Aussagen über den Erhaltungs- und Unterhaltungszustand getroffen werden“, heißt es im Gutachten. Von außen wurden mehrere Schäden festgestellt: zum Beispiel abgeplatzter Putz an der Giebelwand, das stark durch die Witterung geschädigte Durchgangstor, auch die Holzfenster im Obergeschoss haben unter Wind und Regen gelitten. Das zuständige Fachbüro geht insgesamt davon aus, dass sich das Haus als „Liebhaberobjekt“ durchschnittlich gut vermarkten lässt.
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Auch der Status als Denkmal birgt seine Fallstricke: So bieten denkmalgeschützte Gebäude laut dem Gutachten zwar einerseits steuerliche Vorteile und es gibt Fördermöglichkeiten – doch alle baulichen Veränderungen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Das kann im Zweifel teuer werden. Die Gutachterin geht im Büdericher Fall aber davon aus, dass sich der Denkmalschutz nicht auf den Wert des Gebäudes auswirkt.
Gewerbe am Schornacker und Eigentumswohnung am Bahnhof
Das Denkmal in Büderich ist nicht die einzige Immobilie, die demnächst am Amtsgericht zwangsversteigert wird. Schon am Montag, 21. Oktober, um 11 Uhr wird ein Objekt aus dem Gewerbegebiet am Schornacker angeboten. Es handelt sich dabei um gewerblich genutzte Grundstücke, die mit Maschinenhallen inklusive Bürotrakt, Kaltlagerrundhallen, vier Fertiggaragen und Stellplätzen bebaut sind. Außerdem befinden sich Materialcontainer auf dem Gelände. Aufgerufen wird für das vollständig vermietete Objekt ein Verkehrswert von 840.000 Euro.
Am Montag, 11. November, kommt dann eine Eigentumswohnung unter den Hammer. Die Wohnung befindet sich im 11. Stock eines der Hochhäuser am Bahnhof, Adresse: Dinslakener Landstraße 7. Die Wohnung ist laut Amtsgericht rund 56 Quadratmeter groß und besteht aus einer Wohndiele, Badezimmer, Küche und Wohnraum mit Balkon. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum. Für die vermietete Wohnung werden 52.000 Euro aufgerufen.
Hinweise und Links
Ob Zwangsversteigerungen tatsächlich Schnäppchen sind, zeigt sich meistens erst, wenn man sich genauer mit den Objekten beschäftigt. Manche klingen anfangs besser als sie am Ende sind. Außerdem wichtig: Grundschulden und Hypotheken können mit versteigert werden. Aus diesem Grund sollte sich, wer sich für eine der Immobilien interessiert, zunächst einen genauen Überblick über die Angebote verschaffen.
Das Amtsgericht bietet auf seiner Internetseite (www.ag-wesel.nrw.de) eine Liste der angebotenen Objekte an. Mit einem Klick auf das Angebot wird man auf das Justizportal für Zwangsversteigerungen weitergeleitet: www.zvg-portal.de. Darunter finden sich dann genauere Angaben, zum Beispiel ein Merkblatt, Karten und ein Gutachten, das unter anderem Schäden, Denkmalschutz oder bestehende Mietverhältnisse auflistet.
Hier gibt es Informationen zu Zwangsversteigerungen
Wer sich für eine Zwangsversteigerung beziehungsweise ein konkretes Objekt interessiert, dem wird geraten, vorab an mindestens einem Versteigerungstermin als Zuhörer teilzunehmen. Außerdem sollten Finanzierungsmöglichkeiten abgeklärt werden.
Bieter müssen sich beim Versteigerungstermin mit einem gültigen Ausweis oder Pass ausweisen. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes kann verlangt werden. Diese kann durch Bankbürgerschaft, Bundesbankscheck, Verrechnungsscheck oder Überweisung an die für das Gericht zuständige Kasse geleistet werden.
Neben dem Gebotspreis fallen noch die Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grundbucheintragung und die Grunderwerbsteuer an. Infos gibt es auf www.zvg-portal.de unter „Hinweise für Bieter“.
Wie eine solche Leistung gezahlt werden kann, welche sonstigen Kosten es gibt und was darüber hinaus wichtig ist, zu wissen – zum Beispiel, wie ein Versteigerungstermin abläuft und was man dafür benötigt – dazu gibt es Informationen auf der Internetseite des NRW-Justizministeriums: https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/Haus_und_Wohnung/Zwangsversteigerung/index.php