Hünxe. Ehemann soll Imbissbetreiberin mit 27 Messerstichen getötet haben. Staatsanwaltschaft sieht Eifersucht und Besitzanspruch als treibende Motive.
Die blutige Tat in einem Imbiss an der Hünxer Straße in Drevenack schockierte: Mit 27 Messerstichen soll ein 50-jähriger Mann am 24. Februar dieses Jahres seine gleichaltrige Ehefrau getötet haben. Einziges Motiv: Er verdächtigte sie, ihm untreu geworden zu sein. Nun steht der 50-Jährige wegen Mordes vor dem Landgericht Duisburg.
Eine halbe Stunde vor seiner Frau, die den Imbiss hauptsächlich führte, soll der Angeklagte das Ladenlokal am Morgen des Tattages betreten haben. Er soll die Zugangstür hinter sich wieder verschlossen haben. Der 50-Jährige soll sich verborgen gehalten haben, als seine Ehefrau das Geschäft betrat, um mit ihrer Arbeit zu beginnen. Gegen 10.28 Uhr soll er seine Anwesenheit zu erkennen gegeben und die Frau zu sich gerufen haben.
Opfer hatte keine Chance auf Gegenwehr
Der 50-Jährige soll ihr vorgeworfen haben, dass sie ihm untreu geworden sei. Während die Frau den aufgebrachten Mann noch zu beruhigen versuchte, soll dieser ein Fleischermesser hervorgeholt und unvermittelt mit der 19 Zentimeter langen und vier Zentimeter breiten Klinge zugestochen haben. Die Frau hatte keine Chance. 27 Stiche trafen sie am ganzen Körper. Unter anderem wurden Lunge, Zwerchfell, Magen und Dünndarm vom Messer verletzt. Die 50-Jährige verblutete am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mit Tötungsvorsatz handelte. Angesichts der Tatausführung ließe sich wohl sogar von absolutem Vernichtungswillen sprechen. Da das Opfer überraschend angegriffen wurde, geht die Anklage von Heimtücke aus. Und von einem weiteren Mordmerkmal: niedere Beweggründe. Eifersucht und Besitzanspruch des 50-Jährigen seien die treibende Kraft für die Tat gewesen, heißt es in der Anklageschrift.
50-Jähriger will sich am nächsten Verhandlungstag äußern
Schweigend nahmen der Bruder und die Kinder der Getöteten ihre Plätze an der Seite ihres Rechtsanwaltes ein. Sie treten im Verfahren als Nebenkläger auf. Abgesehen davon, dass die Personalien des Angeklagten festgestellt und die Anklage verlesen wurde, geschah am ersten Verhandlungstag wenig. Wenn man einmal davon absieht, dass die Verteidiger die Sitzordnung klärten.
Sie wollten, dass ihr Mandant zwischen ihnen auf der Verteidigerbank sitzen solle, damit sie leichter mit ihm kommunizieren können. Das lehnte die Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer unter Verweis auf die Sicherheitslage ab. Allerdings hatte sie nichts dagegen, dass sich die Anwälte mit auf die Anklagebank setzen, was die überraschenderweise prompt taten. Zudem kündigten sie eine Einlassung des Angeklagten für den nächsten Verhandlungstag am 12. September an.
Vor dem Gericht schrien Frauen ihre Wut über die Tat hinaus
Während der Verlesung der Anklageschrift mussten die Fenster des Saals geschlossen werden. Vor dem Gerichtsgebäude zeigten etwa 15 Frauen Fotos der Getöteten und prangerten die Tat als Femizid an. „Kein Verzeihen, kein Vergessen - das war Mord“, skandierten sie lautstark. Dass sie das Verfahren mit der Aktion störten, bedauerten sie, aber: „Wir wollen, dass der Angeklagte uns hört.“ Auch an den folgenden Sitzungstagen wollen sie sich vor dem Gerichtsgebäude bemerkbar machen. Bis 19. November sind noch zehn Prozesstage geplant.