Wesel/Hamminkeln/Hünxe/Schermbeck. Das neue Selbstbestimmungsgesetz des Bundes hat auch vor Ort Auswirkungen. Nicht nur in den Großstädten wollen Menschen Namen und Geschlecht wechseln.
Zum 1. November können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person ohne großen Aufwand ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag beim örtlichen Standesamt ändern lassen. Das neue Selbstbestimmungsgesetz macht‘s möglich. Seit dem 1. August nehmen die Ämter entsprechende Anträge entgegen, um einen Termin für die Erklärung zu erhalten. Nicht nur in größeren Städten ist das Interesse groß, auch in Wesel haben sich bereits 20 Personen gemeldet, die eine Änderung wünschen. Das teilt die Stadt Wesel auf Anfrage mit.
Die Stadtverwaltung bereitet gerade eine Anleitung dazu für ihre Homepage vor, erklärt Stadtsprecher Swen Coralic. Dort wird das Prozedere gut verständlich dargestellt. Nähere Informationen gibt es auch beim Standesamt per Mail an standesamt@wesel.de oder telefonisch unter 0281/203-2760.
Tatsächlich ist es nach dem neuen Gesetz deutlich leichter geworden, Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu ändern. Es reicht ein Antrag an das zuständige Standesamt mit Bitte um Terminvereinbarung – das ist das Amt des Geburtsortes, das den Geburtseintrag führt. Ausländer wenden sich an das Rathaus ihres Wohnortes. Bei einem persönlichen Termin wird dann die Erklärung dokumentiert, die Person muss versichern, dass „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.“
Neue Namen müssen geschlechtsneutral sein
Als Geschlechtseintrag sind die Angaben männlich, weiblich, divers oder ohne Eintrag möglich. Die Vornamen müssen zum Geschlecht passen. Das heißt, erklärt Coralic, dass diverse Personen einen geschlechtsneutralen Vornamen wählen müssen. Solche Namen lassen sich im Internet finden, dazu gehören zum Beispiel Noah, Luca, Robin oder Kim. Die Beurkundung der Erklärung kostet 30 Euro.
Im Rathaus Hünxe ist bislang eine Person mit ernsthaftem Interesse an einer Änderung ihres Geschlechtseintrages vorstellig geworden. Für diesen Fall wurde bereits ein Termin vereinbart. In Schermbeck hat es bisher vier Informationsanfragen zum Selbstbestimmungsgesetz gegeben. „Daraus hat sich eine Anmeldung zur Namensänderung zum 1. November ergeben“, teilt Gerd Abelt aus dem Rathaus Schermbeck mit. Auch in Hamminkeln gibt es Interessenten, die sich für die Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags interessieren. Laut Stadtverwaltung sind bisher bereits zwei Anträge eingegangen.