Kreis Wesel. Hünxe, Hamminkeln und das Grenzgebiet Dorsten/Schermbeck gehören zu den 24 Kooperationsstandorten im Regionalplan.
Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution zur Aufstellung regionaler Kooperationsstandorte im Regionalplan Ruhr verabschiedet. Darin fordert er den RVR auf, für die Kooperationsstandorte im Kreis Wesel Anpassungen vorzunehmen, die Standpunkte der Städte und Gemeinden zu beachten und auf deren Belange einzugehen.
Die Grünen indes wollen gar keine Kooperationsflächen im Kreisgebiet ausweisen, blieben bei ihrer ablehnenden Haltung. Sie warfen CDU, SPD und FDP in dieser Frage „Doppelzüngigkeit und die Wahrung von Interessen Dritter“ vor und stellten den Antrag, der Kreis solle sich grundsätzlich gegen Kooperationsflächen aussprechen. Der Kreistag stimmte mehrheitlich dagegen, stattdessen einstimmig bei Enthaltungen der SPD, der Grünen und Einzelkreistagsmitglied Richard Kraschinski für die Resolution der FDP.
24 Standorte im gesamten Ruhrgebiet
Einen Tag nach der Kreistags-Sitzung stimmte das RVR-Ruhrparlament den neuen Regionalen Kooperationsstandorten zu und stellte damit die Weichen für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der Metropole Ruhr. Hierfür sollen neue großflächige Gewerbe- und Industriestandorte mit einem Umfang von 1.300 Hektar bereitgestellt werden. Der „Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte“ legt 24 Standorte im gesamten Ruhrgebiet fest. Er ist ein vorgezogener Aspekt des Regionalplans Ruhr. Von den 24 Standorten sind zehn auf ehemaligen Industrie- oder Bahnbrachflächen vorgesehen, die sich für eine gewerblich-industrielle Folgenutzung eignen.
Hierzu zählen im hiesigen Raum Bucholtwelmen in Hünxe (25 Hektar), das Gewerbegebiet entlang der Isselburger Straße in Hamminkeln (45 Hektar) und Emmelkamp im Grenzbereich zwischen Dorsten und Schermbeck (53 Hektar). „Die breite Zustimmung des Ruhrparlaments ist ein starkes politisches Signal. Mit diesem Flächenangebot sind wir im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Wirtschaftsregionen wieder konkurrenzfähig“, sagt Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung beim RVR.
Bauleitplanung bleibt bei Kommunen
Die Verbandsversammlung hat nun die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der großflächigen Standorte geschaffen. Ob und wann Baurecht für neue Gewerbegebiete geschaffen wird, entscheiden die Stadt- und Gemeinderäte vor Ort, sie haben die Bauleitplanung inne.
Eine zusätzliche Revisionsklausel sieht vor, dass alle 24 Kooperationsstandorte spätestens nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden sollen. RVR-Planer Michael Bongartz erläutert: „Wenn eine Fläche über einen längeren Zeitraum ungenutzt bleibt oder nicht entwickelt wird, besteht die Möglichkeit, das betroffene Areal zurückzunehmen oder aber einen neuen Standort zu finden. Ein Regionalplan ist nicht in Stein gemeißelt.“