Die 3G-Regelung hätte die Landesregierung bis zum ersten Test in der Schule wie in den Weihnachtsferien angewendet aufrecht halten sollen.
Natürlich war es sinnvoll, die Regelung, dass Schüler wegen der Testungen in der Schule, außerhalb der Ferien automatisch als getestet gelten, anzuwenden.
Von der Landesregierung NRW wurde dann zu Beginn der Weihnachtsferien auch deutlich darauf hingewiesen, dass Schüler in den Ferien – wie alle anderen – einen 3G-Nachweis in Bus und Bahn vorlegen müssen.
Nicht nachvollziehbar!
Doch offenbar haben die „Architekten“ dieser Corona-Schutzverordnung nicht an das Ferienende gedacht, beziehungsweise an den Wiederbeginn der Schule. Dass jeder Schüler ab Montag, 10. Januar, um 0.00 Uhr plötzlich als getestet gilt, ist Blödsinn! Genauso, dass die Niag es so auslegt, dass Sonntag ja offiziell kein Ferientag mehr ist und daher alle Schüler als getestet anzusehen sind. Beides ist nicht nachvollziehbar!
Dabei hätte es sich das Ministerium ja ganz einfach machen können: Es hätte erklären müssen, dass die sinnvolle Ferienregelung genau bis zum ersten Test in der Schule gilt.
Immerhin bleiben den Verantwortlichen noch ein paar Tage Zeit, diesen riskanten Fehler zu korrigieren.