Kreis Wesel. Da der Kreis Wesel ein bedeutendes Wildvogelrastgebiet ist, besteht auch hier ein Einschleppungsrisiko der Geflügelpest.
Seit Mitte Oktober 2021 werden vermehrt in den Küstenregionen, vereinzelt aber auch schon im Inland, Wildvögel aufgefunden, die an der aviären Influenza vom Typ H5N1 verendet sind. Das Friedrich-Löffler-Institut geht von einem hohen Ansteckungsrisiko für Geflügelbestände aus. In Norddeutschland und Ostwestfalen ist das Virus in einige Geflügelhaltungen eingedrungen. Da der Kreis Wesel ein bedeutendes Wildvogelrastgebiet ist, besteht auch hier ein Einschleppungsrisiko.
Gefügelhalter angeschrieben
Der Kreis Wesel hat bereits vor einigen Wochen alle größeren Geflügelhaltungen angeschrieben. Aber auch Klein- und Hobbyhalter können und müssen sich nach dem Tiergesundheitsrecht durch Biosicherheitsmaßnahmen vor der Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen in ihren Bestand schützen. Wesentlich ist die Vermeidung des Kontakts zu Wildvögeln. Futter-, Tränke- und Badestellen, Futtervorräte und Einstreu müssen wo immer möglich für Wildvögel unzugänglich sein. Außerdem ist auf eine strikte Hygiene zu achten, Aufstallungsmöglichkeiten sollten vorgehalten werden.
Krankheit ist anzeigepflichtig
Puten und Hühner sind für die Geflügelpest besonders empfänglich. Daher sollten plötzlich auftretende und rasch zum Tode führende Erkrankungen bei einer außergewöhnlichen Zahl von Tieren in Geflügelhaltungen immer hinsichtlich der Geflügelpest abgeklärt werden. Die Krankheit ist anzeigepflichtig, jeder Verdacht im Kreis Wesel ist dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises zu melden. Verendet aufgefundene Wildvögel (z.B. Fasanen, Wildgänse, Wildenten, Greifvögel, Eulen, Schreitvögel) sollten ebenfalls dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel gemeldet werden, um entsprechende Untersuchungen einleiten zu können.