Kreis Wesel. Wie der Kreis Wesel am Mittwoch mitteilt, gelten ab sofort neue Corona-Quarantäneregeln des Landes NRW. Der Erlass dazu hat den Kreis erreicht.
Nachdem Bund und Länder bei ihren Beratungen am vergangenen Freitag eine Änderung der Corona-Quarantäne-Regelungen beschlossen haben, hatte der Kreis Wesel von vielen telefonischen Nachfragen berichtet und darauf verwiesen, dass der Erlass des Landes NRW zur Umsetzung der neuen Quarantäne-Regeln noch ausstehe. Dieser liegt seit Mittwoch vor, wie der Kreis mitteilt. „Demnach gelten ab sofort die in der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Freitag festgelegten Regeln in ganz NRW.“
Demnach haben Kontaktpersonen und Infizierte, die sich noch nach den bisherigen Regeln in Quarantäne oder Isolation befinden, die Möglichkeit, sich frühestens am siebten Tag der Quarantäne (siebter Tag nach Testung mit positivem Ergebnis) freizutesten (negatives PCR- oder Bürgertestergebnis). Voraussetzung für die Freitestung sei, dass die Kontaktpersonen oder die Infizierten mindestens 48 Stunden keine Symptome (mehr) aufweisen.
Kontaktpersonen, die geboostert, frisch doppelt geimpft (zweite Impfung nicht älter als drei Monate) und frisch genesen (nicht länger als drei Monate) sind, können die Quarantäne ab sofort ohne Test verlassen, heißt es. Das negative Testergebnis ist dem Kreis Wesel elektronisch per E-Mail zu übermitteln. Der Kreis verweist auf weitere Informationen zu den neuen Regelungen vom NRW-Gesundheitsministerium.