Wesel. Ab März 2020 müssen Kinder in Kitas geimpft werden. Die Kindergärten in Wesel haben noch offene Fragen, wie das Gesetz umgesetzt werden soll.
Am 1. März 2020 tritt das jüngst vom Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz in Kraft: Kinder müssen nach ihrem ersten Geburtstag die Masernimpfung haben, bevor sie in Schule oder Kindergarten aufgenommen werden dürfen. Auch Erzieher und Lehrer müssen sich bis zum 21. Juli 2021 impfen lassen, das sieht das Gesetz vor. Wie gehen die Teams in Wesels Kindergärten damit um – zumal aktuell die Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr ab August laufen?
In den Kitas der Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus wird das Thema diskutiert – einige Fragen sind noch ungeklärt. Maria Heinen, eine der beiden Verbundleitungen, erläutert das aktuelle Vorgehen in allen Kitas: Seit 2015 müssen Eltern bei der Aufnahme des Kindes nachweisen, dass die Kinder wahlweise geimpft sind, oder dass die Eltern eine Impfberatung beim Kinderarzt in Anspruch genommen haben.
Nur die wenigsten Kinder sind nicht geimpft
„Unser Fachverbände haben noch keine Handlungsempfehlung erarbeitet, wie wir vorgehen“, erläutert Heinen. Sie macht keinen Hehl daraus, dass das Gesetz eine Herausforderung sei. „Wie können wir das umsetzen? Wir möchten allen Kindern ein Angebot machen.“ Zwar verstehe sie den Sinn des Gesetzes, aber viele Fragen bleiben offen. „Unser Angebot ist inklusiv. Was ist mit chronisch kranken Kindern, die nicht geimpft werden können?“ fragt sie.
Die Diskussionen würden bistumsweit geführt, „wir brauchen Zeit um uns aufzustellen“. Auch seien die Mitarbeiter noch nicht über ihren Impfschutz befragt. Im Frühjahr seien in den zehn Kitas von St. Nikolaus von rund 650 Kindern nur drei nicht geimpft gewesen. Das Problem ist also nicht drückend.
Caritas in Wesel sieht kein großes Problem
Marion Barche, Leiterin des Familienzentrums Lutherhaus, steht aktuell vor mehr Fragen als Antworten im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz. Da wäre der Zeitfaktor: Die Kinder werden jetzt angemeldet, aktuell laufen die Gespräche mit den Eltern.
Sollen die Einrichtungen ungeimpfte Kinder – so es sie denn gibt – im März vor die Tür setzen? „Normal sind die Kinder bei uns gut durchgeimpft. Es ist noch nicht klar, wie wir mit dem Gesetz umgehen.“ Auch hier gibt es zahlreiche Fragezeichen – wie auch bei der Lebenshilfe Unterer Niederrhein, die Kita-Trägerin ist. Christiane Gardemann sieht Abstimmungsbedarf im Hause, um die Vorgaben umzusetzen.
Impfpflicht für Erzieherinnen und Erzieher
Der Caritas-Verband in Wesel und Dinslaken setzt darauf, dass mit dem Gesetz der Bundesregierung auch die Fragen zur Kontrolle und Umsetzung der Impflicht geklärt werden. „Natürlich gibt es noch offene Fragen, aber wir vertrauen dem Gesetzgeber“, sagt Guido Busch, Fachbereichsleiter für Kindertageseinrichtungen bei der Caritas.
Der Verband betreibt in Wesel die Kitas Sonnenblumenhaus in der Feldmark und die Villa Confetti in der Innenstadt mit insgesamt 155 Kindern. Eltern würden in der Regel bei der Anmeldung den Impfausweis vorlegen – auch wenn das bisher noch keine Pflicht ist. „Das gehört trotzdem schon zu den Standards“, sagt Busch. „Wenn Eltern keinen Impfausweis haben, sprechen unsere Erzieherinnen gemeinsam mit ihnen über eine Impfberatung.“ Das sei aber so gut wie nie der Fall, denn es gibt laut Busch keine Probleme mit ungeimpften Kindern.
Schon jetzt gibt es bei der Caritas eine Impfpflicht für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas. Impfungen werden durch einen externen Partner jedes Jahr kontrolliert und gegebenenfalls aufgefrischt.