Kreis Wesel. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel gesunken ist, gelten ab Freitag neue Lockerungen der Corona-Regeln. Die Änderungen in der Übersicht.
Die Corona-Regeln im Kreis Wesel werden erneut gelockert: Weil die Sieben-Tage-Inzidenz (neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) stabil unter den Wert von 50 gesunken ist, dürfen ab Freitag (28.Mai) unter anderem auch die Innenbereiche der Restaurants öffnen, die Testpflicht beim Einkaufen fällt weg und die Kontaktbeschränkungen sind weniger streng. Weiter unten im Artikel fassen wir die wichtigsten Anderungen zusammen.
Hintergrund: Da der Kreis Wesel am Mittwoch zum fünften Mal in Folge unter der Inzidenz 50 lag, treten die neuen Lockerungen ab Freitag, 28. Mai, in Kraft, wie der Kreis Wesel am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Das Land bestätigte die Lockerungen und hat den Kreis Wesel in eine Allgemeinverfügung aufgenommen. Am Mittwochmittag gab die Landesregierung zudem noch weitere Änderungen bei der Corona-Schutzverordnung bekannt.
Der Kreis Wesel fällt ab Freitag in die neu eingeführte "Stufe zwei" der Lockerungen, es gelten dann die Regelungen bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50. Bleib der Kreis weiterhin stabil (also mindestens fünf Werktage) sind erneut Änderungen der Corona-Regeln möglich.
Inzidenz unter 50: Welche Regeln ab Freitag im Kreis Wesel gelten
Außerdem kehren ab Montag (31. Mai) die Schulen im Kreis Wesel wieder in den Präsenzunterricht zurück, bisher findet noch Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen. Kitas und Kindertagespflegepersonen kehren ab dem 7. Juni in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück.
Überschreitet die örtliche Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen den jeweiligen Grenzwert wieder, werden die entsprechenden Lockerungen zurückgenommen – das gilt ebenfalls ab dem übernächsten Tag. Auch das würde stufenweise passieren, steigt die Inzidenz wieder über 50, gelten die strengeren Regeln der Landesverordnung. Steigt die dauerhaft über 100 würde erneut die Bundesnotbremse in Kraft treten.
Weiterhin entscheidend sind mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz die jeweiligen Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dies hängst mit der Bundesnotbremse zusammen. Das ist insofern spannend, da die des Landeszentrums Gesundheit (LZG), auf die sich das Land NRW sonst beruft, auch für vorherige Tage rückwirkend korrigiert werden, wenn es beispielsweise Nachmeldungen von Infektionen gab. (red)