Kreis Wesel. Bis zum 19. Januar müssen Autofahrer bestimmter Jahrgänge, ihren alten Führerschein eintauschen. Es gibt aber eine Nachreichefrist - die Infos.

Allmählich wird die Zeit knapp: Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen eigentlich bis zum 19. Januar, also bis diesen Mittwoch, ihren alten „Lappen“ - den Papierführerschein in grau oder rosa - in ein modernes, europaweit gültiges und fälschungssicheres Dokument eingetauscht haben. Erst rund 7000 Menschen im Kreis Wesel haben das (Stand 11. Januar) getan. Es gibt eine Nachreichfrist bis 19. Juli. Der Kreis empfiehlt dennoch, den Antrag fristgerecht bis zum 19. Januar zu stellen, am besten auf dem Postweg.

In der Theorie ist die Prozedur einfach: Neuen Führerschein beantragen - das geht auch in den Bürgerbüros der Kommunen – die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments und des alten Führerscheins nebst einem aktuellen biometrischen Passbild einreichen. Laut Kreis dauert die Wartezeit für einen Termin bis zu zwölf Wochen, daher ist der Postweg unkomplizierter.

Das, so eine Betroffene, funktioniere auch ganz reibungslos: „Ich hätte mit einem persönlichen Termin drei Monate warten müssen. Aber ich konnte das Antragsformular in der Meldestelle vorn am Empfang abholen, habe die Formulare ausgefüllt, die Kopien geschickt“, sagt eine Fahrerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Nach 14 Tagen bekam ich eine Benachrichtigung und konnte meinen neuen Führerschein an der Information abholen.“ Sie ist zufrieden. Die notwendigen Formulare stehen auch im Internet zum Download bereit, allerdings hat nicht jeder einen Drucker zuhause.

Hoher Beratungsbedarf - viele kommen nicht an einen Termin

Viele Führerscheininhaber haben Schwierigkeiten, einen Termin zu bekommen. Zuständig im Kreis Wesel sind die Zulassungsstellen Wesel und Moers. „Die Menschen haben Sorge, die Frist zu verpassen. Der Beratungsbedarf ist hoch“, sagt Gabriele Schön vom ADAC Nordrhein.

Die Juristin des Automobilclubs gibt Tipps: „Wer bei seiner Behörde trotz tagelanger Versuche weder telefonisch noch online einen Termin bekommt, sollte die Führerscheinstelle auf dem Postweg mit Nachweis auffordern, einen Termin für den Umtausch zu benennen.“ Eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg sollten Autofahrer dann für den Fall einer Polizeikontrolle griffbereit halten.

Ohnehin ist der Zeitdruck gemildert worden: Weil viele Behörden selbst die Frist nicht einhalten können, hat die Verkehrsministerkonferenz eine Nachreichfrist bis zum 19. Juli beschlossen.

Zwar soll ein Bußgeld bis zum 19. Juli nicht verhängt werden, allerdings warnt die Verbraucherzentrale vor Problemen im Ausland - nicht überall werden vor allem die Papierführerscheine noch anerkannt.