Oberhausen. Nach einem verlorenen Spiel zertrümmert ein Fan von Rot-Weiß Oberhausen einem 48-Jährigen die Nase. Nach vier Jahren steht die Strafe nun fest.
Am 20. Oktober 2020 unterlag Rot-Weiß Oberhausen bei einem Regionalligaspiel in Aachen. Für Rot-Weiß-Fans kein Grund zur Freude. Prompt kam es am Abend in einer Gaststätte an der Finanzstraße in Sterkrade zu einer Schlägerei. Dabei wurde einem 48-Jährigen die Nase zertrümmert. Zum dritten Mal stand ein Oberhausener (29) für diese Tat nun vor Gericht.
Ein mehr oder weniger harmloser Rempler war der Auslöser. Als der 48-Jährige sich beschwerte, wurde er von drei Männern attackiert. Der 29-Jährige schlug zu, als sich das Geschehen vor die Kneipe verlagerte. Dort setzte er auch den brutalen Schlusspunkt: Er trat dem auf dem Boden liegenden Geschädigten drei Mal ins Gesicht. Der 48-Jährige erlitt einen Nasentrümmerbruch, musste operiert werden.
Amtsgericht Oberhausen verhängte zunächst drei Jahre
Das Amtsgericht Oberhausen ging im August 2023 davon aus, dass der Angeklagte erheblich alkoholisiert gewesen sei. Einschränkungen der Schuldfähigkeit billigte das Schöffengericht dem Gewohnheitstrinker allerdings nicht zu. Mit Blick auf die Verletzungsfolgen bestrafte es die gefährliche Körperverletzung mit drei Jahren Gefängnis.
Der Angeklagte zog in die Berufung. Sein Verteidiger beschränkte das Rechtsmittel auf das Strafmaß. Eine Berufungskammer des Landgerichts Duisburg fällte im Januar ein seltsames Urteil. Es senkte die Strafe nicht nur um ein halbes Jahr, sondern änderte - trotz der Rechtsmittelbeschränkung - auch den Schuldspruch: Das Urteil erging statt wegen gefährlicher Körperverletzung wegen vorsätzlichen Vollrausches.
Oberlandesgericht hob Urteil auf
Diesmal legte der Verteidiger Revision ein. Das Oberlandesgericht hob das erste Berufungsurteil auf und gab es zur Neuverhandlung an eine andere Duisburger Berufungskammer ab. Die nahm sich jetzt in der zweitägigen Hauptverhandlung viel Zeit, um mit Hilfe der Zeugen vor allem die Frage des Zustandes des Angeklagten zur Tatzeit zu klären.
Diesmal wurde klar, dass der Angeklagte, obwohl er vor vier Jahren regelmäßig große Mengen Alkohol konsumierte, unter zu viel Alkohol seinen Charakter völlig wechselte. Auch am Tatabend soll er sich schon vor der Schlägerei mehrfach daneben benommen haben. Zudem lallte und schwankte er. Andererseits handelte er bei der Prügelei zielgerichtet und konnte auch blitzschnell flüchten, als die Polizei nahte. Eine psychiatrische Sachverständige ging deshalb davon aus, dass der 29-Jährige zwar nicht schuldunfähig, aber in seiner Steuerungsfähigkeit doch erheblich eingeschränkt gewesen sei.
29-Jähriger muss ins Gefängnis
Die Versuche des Verteidigers, eine Bewährungschance für seinen inzwischen abstinenten Mandanten zu erreichen, scheiterten. Zwar hob die Berufungskammer das erstinstanzliche Urteil auf. Angesichts einer einschlägigen Vorstrafe des 29-Jährigen und der schweren Verletzung senkte sie die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung aber lediglich auf zwei Jahre und vier Monate Gefängnis.