Oberhausen. Ein Oberhausener soll zu lange geparkt haben und hohe Strafe zahlen. Doch er versichert: Sein Auto parkte dort nicht. Die Firma reagiert nun.
Es war einer dieser Tage, an denen mal ausgiebig die Sonne schien. „Eine gute Gelegenheit, einige angefallene Arbeiten zu erledigen“, erinnert sich Bernhard Schmitz. Seine Frau hatte sich noch einige Einkäufe vorgenommen. Also teilte sich das Ehepaar die Arbeiten. Aber bevor der 73-Jährige sich ums Grüne kümmerte, brachte er seine Frau zum Parkplatz am Hirsch-Center in Oberhausen-Sterkrade und kehrte heim. Nach einiger Zeit holte der Rentner sie wieder ab, ohne zu ahnen, welches Nachspiel auf ihn zukommen sollte.
Oberhausener soll plötzlich 35 Euro für Überschreiten der Parkzeit zahlen
Dieses Ereignis am 26. September 2024 hätte er wohl wieder vergessen, aber dieses Datum stand in dem Brief, der ihm gut zwei Wochen später ins Haus flatterte. Absender: Das Unternehmen „Loyal Parking“ mit Sitz in Dortmund. In dem Schreiben wurde der Oberhausener darüber informiert, dass er die kostenfreie Parkzeit angeblich um exakt 36 Minuten überschritten habe. Zulässig seien 180 Minuten Parkzeit, aber er habe 196 Minuten geparkt. Die Strafe: 35,10 Euro.
Der Oberhausener war irritiert und verärgert. Er fragte sich: „Wieso parken? Mein Wagen hat doch da überhaupt nicht gestanden.“ Direkt, nachdem seine Frau das Auto verlassen habe, sei er mit dem Wagen wieder nach Hause zurückgekehrt. Beim Abholen sei seine Frau auf dem Parkplatz nur schnell eingestiegen und er sei mit ihr direkt nach Hause gefahren.
Unternehmen hat den Vorfall aus Oberhausen geprüft
Bernhard Schmitz überlegte zunächst, einen Anwalt einzuschalten, aber stattdessen schilderte er seinen interessanten Fall der Redaktion. Wir legten die Schilderung des Oberhauseners zur Stellungnahme dem Parkplatz-Unternehmen vor - dessen Reaktion überrascht.
„Loyal Parking hat den gesamten Vorfall genau geprüft“, erklärte Firmensprecherin Kristina Maria Martin. Die Firma sei zu dem Ergebnis gekommen, dass in der Tat nicht einwandfrei nachgewiesen werden könne, ob der Wagen von Bernhard Schmitz die gesamte Dauer dort gestanden habe. Daher werde das Unternehmen den Strafbetrag, den der 73-Jährige bereits überwiesen hatte, zurückzahlen.
Die Sprecherin nimmt das Ereignis zum Anlass, das System und die Regeln auf dem Parkplatz zu erklären. Immer wieder kommt es zu Kritik, wenn solche Flächen direkt an Läden und Geschäften von Privatfirmen bewirtschaftet werden. Gerade auch die Höhe der Strafgelder ruft Unmut hervor. Und: Woher weiß eigentlich das Unternehmen, wann, wie lange und wo jemand mit seinem Wagen parkt?
Firma hat auf dem Oberhausener Parkplatz eine spezielle Kennzeichensensorik im Einsatz
An den Einfahrten der Parkplätze wie am Hirsch-Center sind elektronische Geräte angebracht. Das Parkplatz-Unternehmen bezeichnet die Arbeitsweise der Geräte nicht als Videoüberwachung, sondern als Kennzeichensensorik. Diese erkenne, ob es sich um ein Fahrzeug, also einen Pkw, einen Lkw oder ein Motorrad, handelt. Dann werde nur das Kennzeichen festgehalten, das gesamte übrige Bild bleibe unkenntlich. „Personen werden niemals erfasst“, verspricht die Firma. Die Daten würden direkt bei der Ausfahrt wieder gelöscht. Anders verhalte es sich bei einem Parkverstoß. Dann vollzieht sich die Datenlöschung erst nach zwölf Monaten.
Bei der Datenerfassung liege ein KI-basiertes System zugrunde, das eine Genauigkeit der Messung von annähernd 100 Prozent garantiere, erläutert die Sprecherin. Deshalb sei die Fehlerquote gering, liege bei unter einem Prozent. Fehlerquellen könnten beispielsweise hohe vorausfahrende Lkw sein oder parkende Fahrzeuge, die den Erfassungsbereich blockieren, sodass eine Ein- oder Ausfahrt nicht registriert wird. Falls es dann zu Strafen komme, können sich Betroffene an das Unternehmen wenden. Ein Widerspruch sei dann gerechtfertigt, die Strafen würden „anstandslos storniert“.
Auftraggeber legt die Höhe der Strafgelder auf dem Oberhausener Parkplatz fest
Die Höhe der Strafgelder legt der Auftraggeber von „Loyal Parking“ fest, den das Unternehmen mit Verweis auf den Datenschutz nicht nennt. Für die Fläche am Hirsch-Center sind es 35 Euro bei Überschreiten der kostenlosen Höchstparkzeit von 180 Minuten. Wer aber um mehr als 24 Stunden überzieht, muss mit höheren Beträgen rechnen. Die Vorgaben können die Parkplatz-Nutzer auf den Schildern des Parkplatzes nachlesen. Zum Vergleich: Auf städtischen Parkplätzen kostet ein Knöllchen bei Überschreiten der Parkzeit um bis zu 30 Minuten 20 Euro.
Das Unternehmen mit seinen hundert Beschäftigten stellt den Parkplatz-Bewirtschaftungsservice den Auftraggebern kostenlos zur Verfügung, erklärt Kristina Maria Martin. Es finanziere sich allein über die Strafgelder der Parksünder. Dabei setzt sich die Summe aus zwei Beträgen zusammen: zum einen das Bußgeld selbst, zum anderen die Kosten, die der Firma entstehen, um bei den Behörden den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Dafür würden fünf Euro berechnet.
Worauf Autofahrer auf solchen Parkplätzen wie in Oberhausen genau achten sollten
Das Unternehmen verfügt nach eigener Darstellung nicht nur über Standorte in Deutschland, sondern auch in Österreich, Tschechien und Polen. Oft sind es Einzelhändler, Gastronomen, Hoteliers oder Wohnungsunternehmen, die die Dienste von Anbietern wie „Loyal Parking“ in Anspruch nehmen. Sie wollen verhindern, dass Fremd- und Dauerparker die Parkplätze für Kunden blockieren.
Bernhard Schmitz freut sich darüber, dass das Unternehmen eingelenkt hat. Sein Fall zeigt, dass Autofahrer sehr genau auf die Uhr achten sollten, wenn sie ihren Wagen auf solchen Parkplätzen abstellen.
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