Oberhausen. Zum Glück war in der Tasche unter einem Polizeiauto am Oberhausener Bahnhof nur Kleidung. Doch die Ermittlungen laufen weiter - aus einem Grund.
Über Stunden war am Montagmorgen der Oberhausener Bahnhofsvorplatz weiträumig abgesperrt. Bundespolizisten hatten unter einem ihrer Einsatzfahrzeuge eine Tasche entdeckt. Doch zum Glück sollte sich ihre Befürchtung nicht bestätigen, dass sie mit Sprengstoff gefüllt war. Ein Bomben-Experte, eigens mit Schutzanzug ausgestattet, fand lediglich Kleidung und Kosmetika. Doch damit ist der Vorfall für die Bundespolizei noch längst nicht abgeschlossen und möglicherweise auch nicht für die Person, die die Tasche unter den Wagen gelegt hat.
Kosten für Einsatz in Oberhausen können fünfstellig ausfallen
Denn einmal abgesehen von der Frage, wer aus welchen Gründen auf eine solche Idee kommt, will die Bundespolizei die verantwortliche Person ausfindig machen. Auf sie kann eine saftige Rechnung zukommen, wenn man ihr nachweisen kann, dass sie die Tasche dort hingelegt hat. Denn der Einsatz hat einige Kosten verursacht. Die Oberhausener Polizei war mit Einsatzkräften und Fahrzeugen die ganze Zeit vor Ort, damit auch niemand den abgesperrten Bereich betritt. Darüber hinaus reisten Beamte der NRW- Bundespolizei mit Hauptsitz in St. Augustin bei Bonn an sowie Sprengstoffexperten, die am Düsseldorfer Flughafen stationiert sind. Insgesamt kommt eine vier- möglicherweise auch eine fünfstellige Summe zusammen.
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Auf der Suche nach der Person „laufen die Ermittlungen“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei. Die Beamten haben mögliche Zeugen befragt und durchsuchen die Tasche nach Hinweisen. Schließlich will die Bundespolizei auch Videoaufnahmen auswerten. Um aber den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden, wollte der Sprecher keine weiteren Details nennen.
Ob der Person auch noch eine Anzeige wegen einer Straftat droht, lässt der Sprecher momentan noch offen. Unter Umständen kann es sich nämlich um die Vortäuschung einer Straftat handeln. Denn schließlich wurde in der Tasche Sprengstoff vermutet.
Die Bahn wiederum dürfte keine Regressansprüche stellen können. Der Zugverkehr rollte weiter, auch wenn der Bahnhofsvorplatz abgeriegelt war.
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