Oberhausen. In über zehn Einzelfällen hat der geständige Angeklagte sein Mobiltelefon heimlich eingesetzt. Jetzt ist in Oberhausen das Urteil gegen den Mann gefallen.

Ein Ex-Grundschullehrer, der bis Ende 2022 an einem Schulstandort im Stadtnorden von Oberhausen tätig war, ist am Mittwoch, 11. September 2024, vom Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann (40) hat zudem eine Geldauflage von 1000 Euro an das „Bündnis Kinderschutz“ zu zahlen.

Dieser Fall hatte Ende 2022 in Oberhausen viel Aufsehen und Betroffenheit ausgelöst: Die heimlichen Videoaufnahmen des damaligen Lehrers einer 4. Klasse seien im Zuge eines Klassenbesuchs im Aquapark aufgedeckt worden, hieß es am Mittwoch vor Gericht. Der Mann hatte sein Mobiltelefon so in der Umkleide platziert, dass er heimlich Aufnahmen seiner unbekleideten Schülerinnen beim Aus- und Umziehen machen konnte. Ein Zeuge alarmierte laut Anklageschrift seinerzeit die Polizei. So sei dieser Fall ins Rollen gekommen.

Auch die Schule, die Bezirksregierung und die Stadt Oberhausen handelten in enger Zusammenarbeit umgehend: Lehrerkollegium, Eltern und Kindern ist Hilfe in Form von psychologischer Beratung angeboten worden. Die Betroffenen sind in der damaligen, emotional aufwühlenden Situation kontinuierlich unterstützt worden.

Räume und Pkw durchsucht: Beträchtliche Datenmengen sichergestellt

Nach der Aufdeckung der Taten haben die Ermittler Ende 2022 von dem Angeklagten genutzte Räume und auch seinen Pkw durchsucht. Dabei seien beträchtliche Datenmengen mit den entsprechenden Videos und weiteres kinder- und jugendpornografisches Material sowie ein Notebook des Angeklagten sichergestellt worden, hieß es am Mittwoch weiter vor dem Schöffengericht. Angeklagt waren insgesamt über zehn Fälle heimlicher Aufnahmen.

Der Ex-Lehrer hat sich in der Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Anne Schleif vor allem über seinen Anwalt geäußert. Er zeigte sich in vollem Umfang geständig und bereut seine Taten. Nach der Aufdeckung seines heimlichen Filmens ist er von seiner Ehefrau geschieden worden, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder hat er abgegeben. Er wird wohl nie mehr mit Kindern in einem offiziellen Amt arbeiten können, hat eine Therapie begonnen und versucht, beruflich neu Fuß zu fassen.

Wegen der Eindeutigkeit der Beweislage und des umfassenden Geständnisses kam es im Saal 126 des Amtsgerichts bereits nach rund 35 Minuten zu den Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten für den Angeklagten, ausgesetzt zur dreijährigen Bewährung; zudem eine Geldauflage von 1000 Euro. Die Verteidigung plädierte für eine angemessene Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Richterin: „Den höchstpersönlichen Lebensbereich der Mädchen verletzt“

Das Gericht schloss sich nach kurzer Beratung weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe den höchstpersönlichen Lebensbereich der gefilmten Mädchen verletzt und deren Vertrauen sowie das Vertrauen der Familien und des gesamten Schulkollegiums missbraucht, unterstrich Richterin Anne Schleif in ihrer Urteilsbegründung. Besonders verwerflich sei, dass er als Lehrer eine Aufsichts- und Schutzfunktion innegehabt habe, die er ausgenutzt habe, um sein kriminelles Handeln zu ermöglichen. Das Schöffengericht hat es dem strafrechtlich nicht vorbelasteten Mann, neben der Geldzahlung von 1000 Euro an das „Bündnis Kinderschutz“, zur Auflage gemacht, die begonnene Therapie weiterzuführen.