Oberhausen/Essen. 28-Jähriger soll teures iPhone im Internet angeboten, aber nur billigen Dummy übergeben haben. Warum er zudem ein Messer gezückt haben soll.
Der Käufer schöpfte keinen Verdacht. Auf den ersten Blick sah auch alles tipptopp aus: Vor rund fünf Monaten soll ein Mann aus Oberhausen im Internet ein Handy zum Kauf angeboten haben – originalverpackt, mit Rechnung. Doch bei der Übergabe zeigte der 28-Jährige dann mutmaßlich ein anderes Gesicht. Seit Mittwoch steht er in Essen vor Gericht. Der Vorwurf: schwerer Raub.
Davon geht die Anklage aus: Es war Anfang Februar, als der Angeklagte über eBay-Kleinanzeigen ein iPhone inserierte. Der Preis: 1.200 Euro. Der erste Interessent ließ nicht lange auf sich warten. Als Treffpunkt wurde ein Kiosk in Essen-Borbeck ausgemacht. Als der Kunde kam, wartete der 28-Jährige schon auf dem Bürgersteig.
Angeklagter vor Gericht: „Meine Legende musste ja irgendwie stimmen“
Der Ort war demnach nicht zufällig gewählt. Der Angeklagte hatte sich im Internet als Simon P. ausgegeben, der tatsächlich ganz in der Nähe wohnte. Gekannt hat er den Mann allerdings nicht. „Meine Legende musste ja irgendwie stimmen“, sagte er den Richtern. „Außerdem sollte der Treffpunkt natürlich nicht in der Nähe meines Zuhauses sein.“ Wie er ausgerechnet auf diesen Namen und diese Adresse gekommen war, ist unklar.
Geplant war offenbar ein Betrug. Das will der Oberhausener auch gar nicht bestreiten. In der Original-iPhone-Verpackung befand sich nämlich nur ein wertloser Dummy. Der Kaufbeleg war gefälscht. „Ich habe beides im Internet gekauft – für 200 Euro“, so der Angeklagte. „Um es für 1200 Euro weiterzuverkaufen.“
Oberhausener soll Messer gezückt und Opfer bedroht haben
Am Anfang schien auch alles glattzulaufen. Doch dann wurde der Käufer wohl plötzlich stutzig. Auf der angeblichen Originalrechnung standen ein Name und eine Adresse in Mülheim. Das passte natürlich nicht zu der angeblichen Essener Adresse des Angeklagten. Doch auch das ließ den 28-Jährigen nach eigenen Angaben nicht nervös werden: „Ich habe ihm in die Augen geguckt und gesagt, dass ich das Handy für meinen Schwager verkaufe.“ Daraufhin habe der Käufer bezahlt und sei weggefahren.
Genau das glaubt die Staatsanwaltschaft allerdings nicht. Sie geht davon aus, dass der 28-Jährige das Geld nur erhalten hat, weil er plötzlich ein Messer gezückt und den Käufer bedroht hat. Danach sei er geflüchtet.
Festnahme bei Verkehrskontrolle: „Das war ein Schock“
Seinen Wagen hatte der Angeklagte damals ein paar Straßen weitergeparkt. Verwischen konnte der Oberhausener seine Spuren aber trotzdem nicht. Er wurde einige Zeit später während einer Autofahrt bei einer Verkehrskontrolle festgenommen. „Das war ein Schock“, sagte er den Richtern.
Trickbetrug oder schwerer Raub: Wie die Richter den Fall sehen, ist noch nicht klar. Das Opfer wird erst zu einem späteren Zeitpunkt als Zeuge gehört. Die Mindeststrafe für einen schweren Raub beläuft sich auf fünf Jahre Haft.
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