Mülheim. Wie teuer wird das Wohnen? Mülheims Kämmerer und Politik müssen jetzt Farbe bekennen: Mit der Grundsteuerreform muss ein neuer Hebesatz her.

2025 ist Kommunalwahljahr, deswegen ist die Angelegenheit doppelt brisant: Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform im kommenden Jahr droht Tausenden Mülheimer Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern eine saftige erhöhte Steuerforderung. Noch in diesem Jahr muss der Stadtrat Farbe bekennen und einen Grundsteuer-Hebesatz für 2025 festlegen. Da werden nicht nur Hausbesitzer genau hinschauen, auch etliche Mieter müssen sich auf höhere Nebenkosten einstellen.

Weil Wirtschaftsgrundstücke in der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen und der Bundesregierung entwickelten Neubewertung deutlich günstiger gestellt werden, klafft im Mülheimer Haushalt, sollte es bei einem Hebesatz von 890 Prozent bleiben, ein rund zehn Millionen Euro tiefes Loch.

Grundsteuer-Hebesatz: Mülheims Stadtrat muss am 5. Dezember entscheiden

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Welche Optionen hat Mülheims Kämmerer Frank Mendack? Erstens könnte er die von der Landesregierung eingeräumte Möglichkeit wählen, für Wirtschafts- und Wohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzusetzen. Zweitens könnte er mit einer Erhöhung des einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B auf weit über 1000 Prozent dafür sorgen, dass er 2025 kein Steuerminus macht. Dritte Option: Mendack könnte dem Stadtrat vorschlagen, zumindest für ein Jahr beim ohnehin sehr hohen Hebesatz von 890 Prozent zu bleiben, wenn er in der Lage ist, das Haushaltsloch anderweitig zu stopfen.

Hinter den Kulissen dürfte ordentlich gefeilscht werden um eine Lösung, die im Kommunalwahljahr für möglichst wenig Ärger sorgt. Interessenverbände mischen mit, auch die Parteien des Stadtrates werden sehr wohl abwägen, was sich am besten ans Wahlvolk verkaufen lassen wird. Der Stadtrat wird am 5. Dezember eine Entscheidung treffen müssen.

Verband Wohneigentum fordert ermäßigten Grundsteuer-Hebesatz für Wohnimmobilien

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Der Verband Wohneigentum forderte die Politik jetzt auf, gar ermäßigte Grundsteuer-Hebesätze zu beschließen. „Andernfalls steigt die Grundsteuer für Wohnen hier um 19,8 Prozent“, sagt Arno Lange aus dem Kreisvorstand des Verbandes. „Gerade Eigentümer und Mieter von alten Immobilien trifft die Grundsteuerreform doppelt und dreifach“, weist er darauf hin, dass insbesondere für Gebäude und Grundstücke, die seit Jahrzehnten nicht neu bewertet wurden, „die stärksten Bewertungssprünge“ zu erwarten seien.

Die Eigentümer hätten zwar in der Vergangenheit am meisten von den veralteten Grundsteuer-Einheitswerten profitiert, doch müssten sie ohne ermäßigten Hebesatz nun noch zusätzlich die Entlastung für Gewerbe schultern, so Jan Koch als Grundsteuer-Experte des Verbandes, der nach eigenen Angaben NRW-weit gut 130.000 Eigenheim-Besitzer vertritt.

Verband befürchtet bis zu 40 Prozent Mehrkosten für Mülheimer Hausbesitzer und Mieter

Für Einfamilienhäuser bedeute die „Lastenverschiebung“ ohne ermäßigten Steuersatz teilweise eine Mehrbelastung von gar 40 Prozent, prognostiziert der Kreisverband mit 300 Mitglieder in Mülheim. Die Zeit dränge nun, fordert er, dass der Stadtrat für Wohn- und Wirtschaftsgrundstücke getrennte Hebesätze einführt: für Wohngrundstücke 887 Prozent und für Nichtwohngrundstücke 1608 Prozent. Wenn die NRW-Kommunen diese Option nicht nutzten, so der Verband, werde das Wohnen landesweit um fast 500 Millionen Euro verteuert.

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