Mülheim. Massive Baumängel legten im Mai 2018 die Baustelle der Thyssenbrücke in Mülheim lahm. Die Stadt will von Baufirma und Planern Schadenersatz.
18. Mai 2018, Ortstermin am Brückenkopf der neuen Thyssenbrücke, die doch hoffentlich alsbald fertig werden soll. Eine Szenerie, die auch im Klamauk-Film „Was nicht passt, wird passend gemacht“ einen würdigen Platz hätte finden können. In der Hauptrolle: Mülheims damaliger Baudezernent Peter Vermeulen. Er schiebt mühelos seine Hand zwischen Betonpfeiler und Stahlträger. Passt nicht! Eigentlich hätten die Stahlträger millimetergenau aufliegen müssen. Doch es klafft eine Lücke von fünf bis sieben Zentimetern. Bis heute streitet die Stadt mit Planern und Baufirma darum, wer die millionenschweren Kosten zur Beseitigung der Baumängel tragen muss.
Der Fall beschäftigt nun schon länger das Landgericht Düsseldorf. Die Stadt fordert von den anderen Beteiligten einen Schadenersatz von 1.155.497,97 Euro, „nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Zustellung der Klage“. Sie hatte die Kosten der Mängelbeseitigung seinerzeit nämlich zunächst komplett übernommen, um keinen langwierigen Stillstand auf der Baustelle zu riskieren; schließlich ist die Thyssenbrücke das wichtigste Bindeglied zwischen Innenstadt und Styrum. Vor dem Landgericht Düsseldorf sieht sich die Stadt aber auch mit einer Gegenklage konfrontiert.
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Mülheims Thyssenbrücke: Verfahren um Schadenersatz zieht sich wie ein Kaugummi
Das Verfahren zieht sich wie ein Kaugummi, weil es seinerzeit nicht zu einer einvernehmlichen Begutachtung der Mängel durch die Parteien gekommen war. Schriftwechsel über Schriftwechsel wechselten über Gericht die Seiten. Im Sommer 2023 sollte es zu einer ersten Verhandlung kommen, die fiel aus. Weil auch noch ein Richterwechsel im zuständigen Dezernat des Gerichts anstand, verzögerte sich der Auftakt noch einmal um ein ganzes Jahr. Jetzt kam es zu einer ersten mündlichen Verhandlung.
Das Ergebnis: Das ausgelutschte Kaugummi ist weiter zu kauen. Die Kammer habe umfangreich Hinweise an die Streitparteien erteilt und eine Beweisaufnahme zum Grund der Klage angekündigt, so Gerichtssprecherin Sabrina Raatz. Hierzu sei ein entsprechender Hinweis- und Beweisbeschluss gefasst worden. Die Kammer habe dabei „zu den wesentlichen rechtlichen Aspekten, insbesondere den Voraussetzungen einer Gesamtschuldnerschaft und den in Betracht kommenden Pflichtverletzungen, Stellung genommen“.
Rechtsdezernentin der Stadt Mülheim sieht weiter gute Chancen auf Schadenersatz
Die Parteien hätten nun Gelegenheit, binnen sechs Wochen nach Zugang des Beschlusses ihre Argumentationskette zu ergänzen und Vorschläge für einen geeigneten Sachverständigen zu machen. Das Sachverständigen-Gutachten soll laut Raatz dann klären, „welche Mängel tatsächlich vorlagen, wer für diese verantwortlich ist und welche Auswirkungen diese hatten“.
„Die Stadt Mülheim wird jetzt genauso wie die Beklagten zu einigen Punkten ergänzend Stellung nehmen“, so Mülheims Rechtsdezernentin Anja Franke. Die Erfolgsaussichten ihrer Klage betrachte die Stadt weiterhin als gut.
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