Mülheim. Wer sein Kind in der Verlässlichen Grundschule (VGS) betreuen lassen möchte, muss künftig in vielen Fällen mehr bezahlen: abhängig vom Einkommen.

Rund 1200 junge Schüler und Schülerinnen besuchen in Mülheim die Verlässliche Grundschule (VGS). Heißt: Sie werden nach Unterrichtsschluss von Mitarbeitern des Diakonischen Werkes, der Caritas oder dem Verein Stöpsel bis längstens 14 Uhr betreut, manchmal auch darüber hinaus. Bislang haben die freien Träger diese Aufgabe selbst mit den Eltern abgerechnet, auf zum Teil sehr unterschiedliche Art und Weise. Nun hat das Land, das der VGS Fördermittel zukommen lässt, bestimmt, dass allein die Kommunen die Beiträge kalkulieren und erheben dürfen - und dass sie dabei das Familien-Einkommen zu berücksichtigen haben. Schon zum neuen Schuljahr soll die neue Satzung Geltung erlangen, am 4. Juli entscheidet der Stadtrat abschießend darüber. Bei einem positiven Votum kämen auf etliche Familien Mehrkosten zu.

Wer bislang für sein Kind einen VGS-Platz bei Diakonie oder Caritas bucht, zahlt laut Schuldezernent David Lüngen in den allermeisten Fällen zwischen 80 und 90 Euro im Monat. Bei Stöpsel, wo man bereits stärker aufs Einkommen achtet, sind es im Höchstfall 110 Euro. Nun soll flächendeckend nach den Einkünften der Eltern eingruppiert werden: Familien, die jährlich über mehr als 100.000 Euro verfügen und somit in die höchste Stufe fallen, sollen künftig 130 Euro für den Platz löhnen. Also bis zu 50 Euro monatlich mehr. Laut Lüngen hätten die Träger ihren Satz aber auch selbst anheben müssen, „wegen der Tarifentwicklung“, sodass sich der Unterschied zum aktuellen System wohl eher auf rund 40 Euro belaufe.

Bei Mülheimer Familien mit einem Einkommen unter 15.000 Euro entfällt der Beitrag komplett

Am anderen Ende der Skala - bei den Familien mit einem gemeinsamen Einkommen von unter 15.000 Euro - entfällt der Beitrag künftig. Vereinfacht lässt sich sagen: Untere Einkommensgruppen zahlen bald weniger und obere mehr.

Dass es in der Elternschaft wegen der Änderungen zu Unmut kommen kann, ist den Beteiligten klar. Das war jüngst schon im Bildungsausschuss erkennbar. „Finanziell nicht so gut gestellte Familien können sich jetzt zwar vielleicht eher einen Platz leisten“, so die Vorsitzende Gabi Hawig (SPD). Doch insgesamt sei dies „keine schöne Vorlage“, sagte Heiko Hendriks (CDU). Leider lasse die Vorgabe des Landes kein anderes Vorgehen zu - und so sprach man sich letztlich auch mehrheitlich dafür aus.

Mülheims Stadtdirektor: „Ich glaube trotzdem nicht, dass viele auf ihren Platz verzichten werden“

Da die Sache nun sehr rasch auf die Familien zukommt, besteht für Eltern, denen der neu berechnete Beitrag zu hoch ist, die Möglichkeit, noch kurzfristig aus dem VGS-Vertrag auszusteigen. „Ich glaube aber nicht, dass viele auf ihren Platz verzichten werden“, so Stadtdirektor Lüngen. Er setzt auf gute Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit den Schulpflegschaften der Grundschulen. Die hätten jüngst entschieden, alle Eltern anzuschreiben, um sie über das Bevorstehende zu informieren.

Laut Stadt wird es Monate dauern, bis jede Familie der 1200 Jungen und Mädchen den individuellen Kostenbescheid im Briefkasten hat. Wer vorab wissen möchte, was auf ihn zukommt, kann in die Tabelle der Satzung schauen. Um festzulegen, wer was zu zahlen hat, müssen die städtischen Mitarbeiter unter anderem sämtliche Einkommensnachweise von Vätern und Müttern auswerten. Es ist ein aufwendiger Job, den das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration nun zusätzlich zu stemmen hat. Rund anderthalb Stellen extra braucht man dafür, heißt es, man versuche, die Kapazitäten durch Umschichtung innerhalb der Verwaltung zu gewinnen.

Schon in den vergangenen Jahren war die VGS-Finanzierung immer nur „gerade so auskömmlich“

Laut David Lüngen hat die Stadt seit Anfang 2024 intensiv mit den Trägern über die Neustrukturierung gesprochen und sich abgestimmt. Dort war die Sorge groß, dass künftig zu wenig Geld für die VGS zur Verfügung steht, „denn diese wird größtenteils aus Elternbeiträgen finanziert“ und man wisse ja nicht, welche Familien aus welchen Einkommensgruppen sich um die Plätze bewerben. Schon in den vergangenen Jahren sei die Finanzierung dieser Betreuungsform immer nur „gerade so auskömmlich“ gewesen, hieß es in der Vorlage für den Bildungsausschuss.

Nun habe man zusammen mit den Trägern einen gangbaren Weg gefunden: „Es bleibt aber eine Unsicherheit. Doch wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns erstmal anschauen, ob wir mit den Mitteln auskommen. In einem Jahr wollen wir uns dann nochmal zusammensetzen und reden.“ Für Geschwisterkinder zahlen die Eltern nach Inkrafttreten der neuen Regelung übrigens pauschal 50 Prozent der Kosten, die fürs erste Kind anfallen. Auch da waren die Regelungen bislang alles andere als einheitlich, weiß Lüngen.

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