Neukirchen-Vluyn. Die Frage, ob und wie das Neukircher Feld in Neukirchen-Vluyn entwickelt wird, ist noch nicht gänzlich vom Tisch. Jetzt äußert sich die RAG MI.
Die Frage, ob das Neukircher Feld bebaut werden kann, ist offenkundig noch nicht gänzlich vom Tisch. Nachdem sich die Fraktionen CDU, Grüne und NV Auf geht’s unter Berufung auf das von ihnen vorgelegte Gutachten der Kanzlei Madert bestätigt sahen, dass die Stadt keine Haftungsansprüche zu befürchten habe und der Kaufvertrag zwischen Stadt und RAG MI nichtig sei, zeigten sie sich im Zuge eines Pressegespräches gleichwohl an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.
Die beiden nunmehr vorliegenden Gutachten kommen zu unterschiedlichen Schlüssen bei verschiedenen Teilaspekten. So bescheinigt das Madert-Gutachten der RAG MI mit Blick auf die strittige Schadensersatzfrage ein erhebliches mitwirkendes Verschulden.
Aber: Das Unternehmen selbst möchte sich weiterhin nicht von seinen Planungen in Neukirchen-Vluyn verabschieden, wie ein Sprecher der RAG-MI auf NRZ-Nachfrage mitteilte. „Wir möchten weiterhin das Projekt Neukircher Feld in Angriff nehmen, da der Bedarf nach Grundstücken für eine Wohnbebauung in Neukirchen-Vluyn offensichtlich da ist“, schreibt Stephan Conrad in einer entsprechenden E-Mail. Und weiter heißt es dort: „Wir sind gesprächsbereit, warten aber bisher noch auf eine offizielle Ansprache durch die Stadt und die Politik.“
Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist wieder dran
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Damit liegt der Ball wieder in Neukirchen-Vluyn. „Der Verwaltung liegen beide Gutachten vor“, sagte Bürgermeister Ralf Köpke. Auch bei allen Fraktionen liege nun auch das zweite Gutachten von CDU, Grünen und NV Auf geht’s auf dem Tisch.
Eine erste Einschätzung, welche Auswirkungen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages haben könnte, hatte die städtische Juristin Anfang Januar vorgelegt. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass Schadenersatzansprüche seitens der RAG MI möglich seien. Das Madert-Gutachten des besagten Fraktionstrios, das Ende Januar in Auftrag gegeben worden ist, bewertet die Gemengelage anders. Ein Schadensersatz sei ausgeschlossen bzw. trete nur äußerst unwahrscheinlich ein, hieß es bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Der Bürgermeister spricht mit der Politik
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„Ich befürchte, das werden Gerichte entscheiden“, sagte Bürgermeister Köpke, um – konfrontiert mit der signalisierten Gesprächsbereitschaft der RAG MI – hinzuzufügen: „Das ist eine neue Situation.“ Er habe sich mit der Politik noch nicht ausgetauscht, wolle das in der kommenden Woche tun.
In diesem Gespräch wird es sicher auch um das Risiko gehen, dass der Sachverhalt bei ausbleibender Einigung womöglich doch gerichtlich ausgetragen werden muss. Dem Vernehmen nach soll auch im neuen Gutachten zumindest die Möglichkeit genannt sein, dass die Gerichte in einem möglichen Rechtsstreit die eigenen Argumente nicht teilen könnten, so dass ein etwaiger Rechtsstreit sicherlich doch mit gewissen Prozess- und Kostenrisiken verbunden sei. Diese Sorge scheinen letztlich somit beide Gutachter zu teilen.