Neukirchen-Vluyn. Teile der Politik in Neukirchen-Vluyn wollen den Kauf vom Neukircher Feld rückabwickeln. Aber: Gibt es womöglich die Chance auf einen Kompromiss?
Die Diskussion um das Neukircher Feld geht in die nächste Runde. Nach NRZ-Informationen will das Fraktions-Trio aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und NV Auf geht’s in der nächsten Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, 23. Juni, die Rückabwicklung des Kaufvertrages zwischen der Stadt und der RAG Montan Immobilien final auf den Weg bringen. Der Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten steht im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. In ihrem Antrag beziehen sich die Fraktionen auf den mehrheitlich gefassten Beschluss im Januar, das Verfahren aufzuheben, sowie auf ihr in Auftrag gegebenes Gutachten, aus dem sich „logischerweise die Rückabwicklung des Kaufvertrages“ ergebe.
Der RAG MI dürfte das nicht gefallen. Sie hatte das Grundstück schließlich mit dem Ziel erworben, dort ein Wohnquartier zu entwickeln. Auch das Essener Unternehmen hat die Sachlage juristisch prüfen lassen. Auf NRZ-Nachfrage hieß es, man habe immer auf die vorhandene Gesprächsbereitschaft hingewiesen. „Wir waren und bleiben ein verlässlicher Partner der Kommunen in der Region“, betont RAG-MI-Sprecher Stephan Conrad. In Abstimmung mit Bürgermeister Ralf Köpke suche man derzeit nach einem Termin für ein Gespräch mit den Fraktionen.
Offen ist dabei, wie kompromissbereit sich die Verhandlungspartner zeigen. Bisher hatten sich die drei Fraktionen, die die Entwicklung auf dem Neukircher Feld mit ihrer nach der Kommunalwahl bestehenden Mehrheit gestoppt haben, sehr strikt in ihrer Auffassung gegeben.
Bei der RAG MI scheint man bereit, die Vorstellungen bis zu einem gewissen Grad zu modifizieren. Stephan Conrad: „Auf Basis des bereits beschlossenen Bebauungsplans sind wir auch bereit zur Anpassung des derzeitigen Planungskonzeptes.“ Ob in Neukirchen-Vluyn die Umsetzung eines grünen Wohnquartiers mit weniger Objekten, mit der Vorgabe von begrünten Dächern, Solaranlagen und anderen regenerativen Energiequellen denkbar wäre, beantwortete das Unternehmen nicht.
Unabhängig von der Bereitschaft zu Anpassung habe man die Stadt gebeten, „uns für die von uns erworbenen Grundstücke ins Grundbuch einzutragen“, heißt es abschließend wiederum sehr deutlich: „Dieses verstehen wir als unser Recht als neuer Eigentümer.“