Moers. Laut neuer Corona-Schutzverordnung wird der Betreuungsumfang für Kinder gekürzt. Eine Ausnahme gibt es allerdings.
Die Kinderbetreuung in Kitas ist derzeit möglich. Darauf weist die Stadt Moers in einer Mitteilung zur neuen Corona-Schutzverordnung hin. Der Betreuungsumfang wird laut Mitteilung dort für jedes Kind um zehn Wochenstunden gekürzt.
Für die Kindertagespflege bleibe der Umfang der vertraglich festgelegte. Die NRW-Landesregierung mahne, so die Stadt, in einem Elternbrief jedoch eindringlich: „Lassen Sie Ihre Kinder, wenn es irgendwie geht, zu Hause!“
Land und Kommunen springen bei Beiträgen ein
Wer diesem Appell folgt, bekommt 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil Kinderkrankengeld. Zudem werden die Elternbeiträge im Januar für alle ausgesetzt (Abbuchungen werden gestoppt und Zahlungen laut Mitteilung schnellstmöglich erstattet). Wer keine andere Möglichkeit sieht, könne seine Kinder in die Kita bringen.
Finanziert werde diese Beitragserlassung jeweils hälftig vom Land und den Kommunen. Weitere Infos zu den aktuellen Coronaregelungen sowie zur neuen Corona-Schutzverordnung finden sich auf
www.moers.de unter „Fragen und Antworten zum Coronavirus“.