Moers. Shopping nach Termin, Museumsbesuche, Pediküre: Hier lesen Sie, was ab 8. März in der Grafenstadt möglich ist und wo es Einschränkungen gibt.
Das Land hat die neue Coronaschutzverordnung mit den Regeln ab Montag, 8. März, veröffentlicht. Die Verwaltung erklärt, was dann in Moers möglich ist.
Kontakte und Sport
Demnach sind private Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand. Individualsport ist im Freien mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kindergruppen mit höchstens zwanzig Personen (bis 14 Jahren) können unter freiem Himmel mit bis zu zwei Aufsichtspersonen Sport treiben. Voraussetzung: ein dauerhafter Mindestabstand von fünf Metern. Sportarten, bei denen dies nicht gewährleistet ist, sind unzulässig.
Shopping und Museumsbesuche
Kundinnen und Kunden können im Einzelhandel nach Terminvereinbarung einkaufen. Maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter ist zulässig. Für Geschäfte, die bisher geöffnet hatten, ändert sich nichts. Ab 8. März können auch Buchhandlungen, Gartenmärkte und Schreibwarenläden ohne Termine Kunden empfangen.
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Lockerungen gelten für Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser und Gedenkstätten. Dort sind Besucherinnen und Besucher mit Termin willkommen. Hier gilt: Eine Person pro 20 Quadratmeter. Das Grafschafter Museum hat ab Dienstag, 9. März, nach (auch kurzfristiger) Terminvereinbarung unter 02841/20168200 geöffnet.
Bibliotheken, Musikschule, VHS
Die Hauptstelle der Bibliothek startet am Donnerstag, 11. März, mit dem Präsenzbetrieb . Die Zweigstelle Kapellen öffnet am Dienstag, 16., Repelen am Mittwoch, 17. März. Bereits bestellte Medien können abgeholt werden. Auch hier gilt: maximal eine Person auf 20 Quadratmetern. Ab Montag, 8. März, ist Unterricht in der Musikschule in einer Gruppe von maximal fünf Schülerinnen und Schülern zugelassen. Aus organisatorischen Gründen startet der Unterricht ab Montag, 15. März.
Die Volkshochschule darf weiterhin keinen Präsenzunterricht durchführen, mit Ausnahme der Abschlusskurse für die Schulabschlüsse. Es bleibt bei Online-Kursen. Wenn die weitere Entwicklung es zulässt, soll die VHS am 12. April wieder in Präsenzform starten.
Kosmetik, Fußpflege, Piercing
Neuerungen beziehen sich auch auf Dienst- und Handwerkerleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich ist. Beispielsweise Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Massage, Tätowieren und Piercen, ebenso die bereits geöffneten Friseure. Wenn der Kunde keine Maske oder diese nicht dauerhaft trägt, darf er nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest bedient werden.
Das Ergebnis muss eine Teststelle schriftlich oder digital bestätigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen alle zwei Tage einen Schnell- oder Selbsttest vorweisen. Entsprechende Testverfahren müssen in einer Coronatestungsverordnung geregelt werden. Diese liegt noch nicht vor.
Ab dem 8. März dürfen auch Fahrschulen unter strengen Hygieneauflagen wieder unterrichten.
>>> Wie es weitergeht
Der Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen startet am 15. März. Weitere Änderungen kann es geben, wenn die 7-Tages-Inzidenz in NRW über 100 oder unter 50 liegt sowie spätestens ab Montag, 22. März. Zu erwarten sind mindestens Lockerungen für Außengastronomie, Theater, Kinos und kontaktfreien Sport drinnen bzw. Kontaktsport draußen. Mehr: www.moers.de