Moers. Täter und Opfer lernen sich über einen Instagram-Chat kennen. Der 23-Jährige droht dem Mädchen. Beim Prozess macht der Richter einen Fehler.

Ein Mann aus Moers muss für fünf Jahre hinter Gitter, weil er ein damals 13-jähriges Mädchen aus der Region mehrfach vergewaltigt hat. Täter und Opfer hatten sich über einen Chat auf der Internet-Plattform Instagram kennengelernt. Beim Prozess in Moers am Donnerstag unterlief dem Vorsitzenden Richter allerdings ein Fehler.

Die Auswärtige Große Jugendkammer des Landgerichts Kleve sah es am Ende der Verhandlung in Moers als erwiesen an, dass der 23-Jährige das Mädchen 2018 immer wieder genötigt und so zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Über den Chat hatte ihm die damals 13-Jährige ein freizügiges Foto geschickt. Darauf habe er, so die Angaben im Prozess, angekündigt, das Foto öffentlich zu machen, wenn sie ihn nicht oral befriedige.

Das Mädchen weiter unter Druck gesetzt

Doch dabei blieb es nicht. Ende August 2018 habe er das Mädchen in seiner Wohnung in Moers zum ersten Mal vergewaltigt, es kam zum ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen. Die Vergewaltigung war dann der Anlass, das Mädchen weiter unter Druck zu setzen. Im Oktober 2018 meldete er sich erneut: Er werde alles ihren Freundinnen erzählen, wenn sie nicht erneut mit ihm schlafe. Die 13-Jährige habe sich ausschließlich wegen der Drohungen des Mannes nicht gewehrt, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Huismann.

Auszüge aus dem Chat zwischen beiden, die Huismann verlas, belegen die Nötigung eindeutig. Bis zum 30. November 2018 kam es zu fünf weiteren Vergewaltigungen. Als der nicht vorbestrafte Täter sich 2019 erneut meldete, vertraute sich das Mädchen schließlich seiner Mutter an. Anfang Februar gingen beide zur Polizei. Eine Polizistin sagte am Donnerstag im Prozess aus, man habe das freizügige Foto des Mädchens nicht mehr finden können. Die Vernehmung des Mädchens fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verteidiger forderte Freispruch

Staatsanwaltschaft und Nebenklage sahen es in den Plädoyers als erwiesen an, dass es zu den Taten gekommen sei und forderten wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Der Verteidiger wies im öffentlichen Teil der Verhandlung darauf hin, dass es im Chat der beiden auch widersprüchliche Aussagen des Mädchens gebe. Letztlich könne man nicht sagen, was das „Kerngeschehen“ tatsächlich gewesen sei. Er forderte deshalb Freispruch für seinen Mandanten. Der Täter selbst nahm nicht Stellung. Richter Huismann: „Das sind keine Bagatellfälle und auch keine minderschweren Fälle. Sie haben Folgen für das Mädchen.“ Die Schilderung des Mädchens sei schlüssig gewesen, ihre Angaben durch den Chat belegt.

Gegen das Urteil kann der Täter Revision einlegen. Zudem wies Huismann auf einen Prozess-Fehler hin: Auch bei den Plädoyers hätte er die Öffentlichkeit ausschließen müssen. Das sei nicht passiert, die Folgen seien ihm unklar.