Moers. Das Bündnis „Moers ist bunt, nicht braun“ tritt für Demokratie ein, ist jedoch nicht allein unterwegs. Weitere “Spaziergänge“ sind angekündigt.
Am 2. Weihnachtsfeiertag ist das Bündnis „Moers ist bunt, nicht braun“ erneut auf die Straße gegangen, mit 50 Personen, wie die Polizei auf NRZ-Anfrage mitteilt. Parallel zu der angemeldeten Aktion gab es laut Polizei eine nicht angemeldete Versammlung von rund 20 Gegnerinnen und Gegnern einer allgemeinen Impfpflicht.
Ähnliche Versammlungen beider Seiten hatte es bereits am 20. Dezember in der Moerser Innenstadt gegeben, damals war auch der als „Spaziergang“ deklarierte Gang durch die Innenstadt angemeldet worden. Auch am gestrigen Montagabend war die Gruppe wieder in der Moerser Innenstadt unterwegs. Gegenüber der Polizei hatte sie als Thema angegeben: „Gegen Spaltung der Gesellschaft, gegen Impfzwang.“ Nach Angaben der Polizeisprecherin Andrea Margraf war die Veranstaltung, die um 18 Uhr begann, bereits gegen 18.45 Uhr wieder ohne Zwischenfälle beendet. Zu den Teilnehmerzahlen machten die Beamten keine Angaben. Gegenprotest hatte es in diesem Fall nicht gegeben.
Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Moers und Umland
Moers: Die Baustellen 2023: Hier drohen Wartezeiten in MoersKamp-Lintfort: Ein „echter Landscheidt“ gefällig?Neukirchen-Vluyn: Das ist der Planungsstand fürs Zeltlager in Neukirchen-VluynNachrichten aus Moers ins E-Mail-Postfach: Hier geht’s zur kostenlosen Newsletter-AnmeldungCorona-Überblick:Die aktuellen Zahlen für den Kreis WeselLesen Sie hier alle Artikel aus Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn
Im Fall der unangemeldeten Versammlung am Sonntagabend hat die Polizei wegen einer Straftat gegen das Versammlungsgesetz Anzeige gegen unbekannt gestellt. Laut Margraf sei es nicht möglich, Personen der Versammlung in Regress zu nehmen, solange sich keine von ihnen verantwortlich zeige. Margraf: „Es gibt hier keine Handhabe.“
Gleichzeitig weist Margraf darauf hin, dass sich eine Anmeldung von Versammlungen inklusive Wegbeschreibung lohnt: „Nur dann können wir bei Bedarf die Versammlung schützen.“ Informationen zum Thema gibt es auf der Seite wesel.polizei.nrw/artikel/versammlungsrecht-2.
Auch interessant
Margraf: „Um eine Versammlung handelt sich immer dann, wenn Menschen zusammenkommen, die ein gemeinsames Anliegen haben.“ Eine Auflösung unangemeldeter Versammlungen durch die Polizei komme allerdings nicht in Frage, weil es hier auch um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehe.
Ein Ende der so genannten Spaziergänge ist nicht absehbar. Laut Polizei sind für die kommenden Montage, 3. und 10. Januar 2022, weitere Versammlungen am Neumarkt angekündigt.