Wesel. Die Zahl der Spielhallen geht zurück – doch im Kreis Wesel sind die Standorte ungleich verteilt. In welchen Kommunen es die meisten Geräte gibt.
Die Zahl der Spielhallen im Kreis Wesel sinkt: Laut einer Auswertung der Landesfachstelle Glücksspielsucht gibt es aktuell 53 Standorte im Kreisgebiet, vor zwei Jahren waren es demnach noch 62 – vor 20 Jahren sogar 80. Der Kreis Wesel befindet sich damit im landesweiten Trend. Denn die Entwicklungen im Glücksspielsektor Nordrhein-Westfalens im Jahr 2024 zeigten einen klaren Wandel, heißt es von der Fachstelle. Die rückläufigen Zahlen für Spielhallen und Geldspielgeräte (landesweit betrug das Minus bei den Standorten und den Geräten jeweils acht Prozent) sowie die zunehmende Anzahl spielhallenfreier Kommunen seien erste Erfolge der Regulierungen und verstärkter Maßnahmen zur Suchtprävention.
Spielhallen im Kreis Wesel: Die Kommunen im Vergleich
Zur Einordnung: Die Fachstelle Glücksspielsucht ist Teil der Suchtkooperation NRW, einer landesweiten Koordinierungsstelle, die sich als Bindeglied zwischen Politik und Praxis versteht. Sie wird vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales finanziert und steht in Trägerschaft der Drogenberatung in Bielefeld. Sie berät das Ministerium und die Landesregierung, alle zwei Jahre wertet die Fachstelle die Struktur der Spielhallen und Geldspielgeräte im Land aus – bis auf kommunale Ebene.
In der neuesten Untersuchung zeigen sich im Kreis Wesel deutliche Unterschiede. Mit Hünxe und Sonsbeck gibt es hier zwei Gemeinden, auf deren Gebiet überhaupt keine Spielhallen existieren – lediglich in einzelnen Gaststätten stehen wenige Geräte. Die Zahl der spielhallenfreien Kommunen liegt landesweit bei 78. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl (siehe Tabelle) gerechnet haben Hünxe und vor allem Sonsbeck mit großem Abstand die wenigsten Spielgeräte.
Während in Sonsbeck also mehr als 4300 Einwohnerinnen und Einwohner auf ein Spielgerät kommen, sieht es am anderen Ende der Skala deutlich anders aus. Laut Auswertung der Fachstelle liegt Kamp-Lintfort an der Spitze mit 248 Einwohnern pro Spielgerät, in der Stadt gibt es auch die drittmeisten Spielhallen (8), nur Wesel (10) und Moers (14) kommen auf mehr Standorte.
In den meisten Städten und Gemeinden im Kreis Wesel ist die Zahl der Spielhallen in den vergangenen Jahren gesunken. So gab es in Moers im Jahr 2004 noch 27 Standorte, in Wesel waren es zwölf, in Kamp-Lintfort elf – in Dinslaken gibt es aktuell noch fünf Spielhallen, vor 20 Jahren waren es acht. Keinen Rückgang im 20-Jahres-Vergleich gab es in Hamminkeln (2), Xanten (2) und Neukirchen-Vluyn (3) – die Stadt weist heute nach Rheinberg die dritthöchste Gerätedichte im Kreis Wesel auf.
Die Fachstelle schätzt, dass Spielerinnen und Spieler in Nordrhein-Westfalen im Jahr mehr als 1,17 Milliarden Euro an Geldspielgeräten verlieren. „Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zu 80 Prozent dieser Einnahmen von Personen mit Glücksspielproblemen generiert wurden“, heißt es dazu. Deshalb werten die Expertinnen und Experten den Rückgang der Spielhallen und der Geräte positiv, dadurch würden gefährdete Personen geschützt.
Allerdings dürfe das Ausmaß illegalen Glücksspiels nicht außer Acht gelassen werden. „Es nimmt in Deutschland vielfältige Formen an, die von manipulierten Geldspielautomaten in scheinbar legalen Spielhallen über Online-Plattformen ohne Erlaubnis bis hin zu illegalen Spielbanken reichen. Dies muss mit aller Entschiedenheit bekämpft werden“, schreibt die Fachstelle in einer Presseerklärung. Dafür sei die personelle Ausstattung der Ordnungsbehörden und Polizei vor Ort von entscheidender Bedeutung.
Verschärfte Gesetzeslage
Die gesetzlichen Vorgaben für Spielhallen sind in den vergangenen Jahren deutlich verschärft worden. Im Umkreis von 350 Metern um eine Spielhalle dürfen sich keine öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche befinden – das gilt natürlich für Schulen, aber auch für Kindergärten, Jugendheime oder Spielplätze. Für vor 2012 errichtete Hallen gibt es allerdings einen Bestandsschutz. Glücksspielgeräte dürfen unter anderem nicht auf Volksfesten, in Trinkhallen oder in Gaststätten auf Sportanlagen aufgestellt werden.