Kleve. Kreis Kleve erlässt neue Allgemeinverfügung: Stallpflicht im Zehn-Kilometer-Radius um den Betrieb – in Kleve, Bedburg-Hau, Kalkar und Emmerich.

Wie der Kreis Kleve am Donnerstag berichtet, habe das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor das hochpathogene Virus H5N1 in einem Geflügelmastbetrieb in Kleve nachgewiesen. Somit ist der bisherige Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest offiziell bestätigt.

Gesamter Tierbestand wurde bereits getötet

Anfang dieser Woche gab es zunächst einen laborbestätigten Verdachtsfall auf einem Hof in Kleve. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) Nordrhein-Westfalen hatte der Kreis Kleve daraufhin die Tötung des gesamten Tierbestands anordnen müssen – insgesamt handelte es sich um etwa 16.000 Tiere.

Der Kreis Kleve hat jetzt einen Sperrbezirk eingerichtet.
Der Kreis Kleve hat jetzt einen Sperrbezirk eingerichtet. © dpa | (Symbolbild) Christoph Reichwein

Dies sei bereits am Dienstag geschehen. Ein Großteil der Tiere war bereits erkrankt und hatte schwerwiegende Symptome. Die unverzügliche Bestandsräumung war damit auch aus tierschutzrechtlicher Sicht geboten. Im Anschluss werden die Stallungen gereinigt und desinfiziert.

Jetzt gilt die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel

Nach der Bestätigung des Ausbruchs durch das FLI hat der Kreis Kleve jetzt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag in Kraft trat. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurde im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone errichtet. Die Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. In beiden Bereichen gilt jetzt eine Absonderungspflicht („Stallpflicht“) für gehaltenes Geflügel, um es von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren.

Die gehaltenen Vögel sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Diese Pflicht gilt für gewerbliche und private Halter. Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse und das Fleisch geschlachteter Tiere, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe haben zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

Schutz- sowie der Überwachungszone eingerichtet

In der Schutzzone (drei Kilometer) werden zusätzlich noch strengere Hygienemaßnahmen, etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen, gelten. Eine Auflistung aller Maßnahmen findet sich online in der Allgemeinverfügung unter www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen. Dort ist auch die räumliche Lage der Schutz- sowie der Überwachungszone auf einem Kartenausschnitt zu sehen.

Jeder Besitzer von Geflügel ist verpflichtet, seinen Tierbestand schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Soweit dies im Einzelfall noch nicht geschehen ist, ist die Meldung schnellstmöglich nachzuholen. Der Zugang zum Onlineportal ist über https://nw.agrodata.de/newreg-nw möglich.

+++ So hatten wir bereits am Dienstag berichtet +++

Menschen im Kreis Kleve
Die eingerichtete Sperrzone. © kreis kleve


Im Kreis Kleve gibt es den ersten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer Haltung in Kleve wurde der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – knapp 16 000 Tiere – muss geräumt werden, um eine Übertragung auf andere Tiere zu verhindern.

Tiere dürfen Sperrzone nicht verlassen

Der Kreis Kleve hat zur Seuchenabwehr im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Sperrzone errichtet. Das betrifft die Kommunen Kleve, Bedburg-Hau, Kalkar und Emmerich.

„Aktuell gelten Maßnahmen, die unter anderem den Kontakt zu anderen (Wild-)Tieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Gehaltene Tiere dürfen die vorläufige Sperrzone weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die labortechnische Bestätigung durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut steht aktuell noch aus“, so der Kreis Kleve.

Informationen im Internet

Der Kreis Kleve hat unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Bekanntmachungen“) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.