Kreis Kleve. Die Klever Landrätin Silke Gorißen möchte mit den Kirchen noch einmal sprechen. Propst Mecking weist auf das ausreichende Schutzkonzept hin.
Auf Nachfrage von Gerhard Engler (SPD) nahm Landrätin Silke Gorißen Stellung zu den Corona-Regeln für die Weihnachtsgottesdienste im Kreis Kleve. Wie berichtet wollen einige Gemeinden auf die 3-G-Regeln verzichten. Kleves Propst Johannes Mecking betonte im Gespräch mit der NRZ noch einmal, dass man ein Hygienekonzept in Abstimmung mit dem Bistum und dem Land NRW erarbeitet habe. Dies sieht die Einhaltung von Abstandsregeln und die Maskenpflicht vor. Für Heiligabend müsse man sich zudem anmelden. Eine Überprüfung der 3G-Nachweise wird nicht vorgenommen. Mecking betont, dass in der Kirche bislang keine Corona-Infektion bekannt geworden sei und die getroffenen Maßnahmen entsprechend ausreichend seien.
Landrätin hält die aktuelle Situation für brandgefährlich
Landrätin Silke Gorißen sieht dies anders. Im Kreistag sagte sie, dass sie kein Verständnis für diese Entscheidung habe. Sie wolle auch das Gespräch mit der Kirche suchen. „Ich bitte die Verantwortlichen dringend darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken. Die aktuelle Situation halte ich für brandgefährlich. Wenn es eine Zeit gibt, aufzupassen, dann ist das jetzt der Fall“, so Gorißen. Jetzt müsse man „aufpassen, aufpassen, aufpassen.“
Die Entscheidung, auf 3G zu verzichten, stehe in einem völligen Widerspruch zu allem „was wir herausgeben“, so Gorißen. „Ich bin ein stückweit fassungslos.“ Und: „Gegen so etwas können wir nicht anarbeiten“. Die Landrätin wies darauf hin, dass die aktuelle Corona-Schutzverordnung bis zum 21. Dezember 2021 gelte. Sie hielte es für gut, wenn danach auch die Weihnachtsgottesdienste geregelt werden. In der Coronaschutzverordnung § 2 (7) heißt es jetzt: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen.“
Mecking sieht das Schutzniveau gewährleistet
Dieses Schutzniveau sieht Propst Mecking durch das Schutzkonzept (u.a. Abstand, Maske, Anmeldung an Heiligabend) gewährleistet. Man feiere bereits seit einem Jahr nach den vereinbarten Regeln Gottesdienste. Bislang sei nicht ein Fall bekannt, bei dem sich Gottesdienstteilnehmende infiziert haben. Die Kirche und auch er persönlich lehne keinesfalls die 2G- oder die 3G-Regel ab.
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Bezug nehmend auf den NRZ-Kommentar vom 9. Dezember schreibt Mecking, dass er nicht gesagt habe, dass man nicht 3G praktiziere, um Ungeimpften die Gottesdienstteilnahme zu ermöglichen. Er habe immer wieder betont, dass Gottesdienste ein Zeichen der Solidarität seien, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder Sorgen nicht an einem Gottesdienst teilnehmen können. Die Darstellung in der NRZ sei diesbezüglich nicht richtig.
Im Kreistag befürwortete AfD-Vertreter Kai Habicht – nach den Ausführungen der Landrätin – den Verzicht auf die 3G-Regeln in den Weihnachtsgottesdiensten. „Wir befürworten, dass die Gotteshäuser für alle geöffnet werden“, so Habicht. Nach weiteren Ausführungen von ihm zur Coronapolitik verließen mehrere Kreistagsmitglieder den Sitzungssaal.