Kreis Kleve. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und des Auslaufens der Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt beim Kreis Kleve die Masken-Pflicht.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und des Auslaufens der Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt beim Kreis Kleve die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Ab Freitag, 27. Mai, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher nicht länger in den Dienstgebäuden eine medizinische Maske tragen. Parallel entfällt die „3G“-Regelung in der Abteilung Gesundheit.
Verhaltensempfehlungen bezüglich Abstand und Hygiene angemessen beachten
Wichtig ist: Auch wenn das Infektionsgeschehen eine Lockerung der ermögliche, bedeutet dies nicht das Ende der Corona-Pandemie, so der Kreis. Es sei wichtig, die Verhaltensempfehlungen bezüglich Abstand und Hygiene angemessen und eigenverantwortlich zu beachten und gegebenenfalls freiwillig eine Schutzmaske zu tragen.