Kreis Kleve. Frist für Umtausch von alten Führerscheinen endet am 19. Januar. Doch bisher hat weniger als die Hälfte der Betroffenen einen Antrag gestellt.

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Nur noch eine Woche bleibt, dann läuft für Tausende Besitzer von Papierführerscheinen die Umtauschfrist ab. Bis zum 19. Januar müssen allein im Kreis Kleve rund 13.700 Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, wie berichtet, ihren alten „Lappen“ durch einen neuen EU-Scheckkartenführerschein ersetzen lassen. Doch der Umtausch läuft weiterhin schleppend, wie eine NRZ-Anfrage an die Kreisverwaltung ergeben hat. Demnach haben bislang erst rund 6000 der 13.700 betroffenen Fahrerlaubnisinhaber einen Antrag gestellt.

Mit dem Umtausch sämtlicher Führerscheine wird die dritte EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Diese sieht vor, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden müssen. In einem ersten Schritt sind nun die Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt worden ist.

Termin im Bürgerbüro oder Online-Angebot

Die Betroffenen vereinbaren für den Umtausch keine Termine beim Kreis Kleve, sondern in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden. „Sie können den Antrag aber auch über ein Online-Portal auf der Internetseite des Kreises Kleve stellen“, so die Verwaltung. Alle Informationen dazu gibt es auf www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/umtausch-fuehrerschein/. Die Kreisverwaltung betont: „Selbst wenn es bei den Städten und Gemeinden pandemiebedingt zu Wartezeiten in den Bürgerbüros kommt, steht das Online-Angebot weiterhin zur Verfügung.“

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Um die Anfragen bedienen zu können, würden in der Führerscheinstelle für den Pflichtumtausch eineinhalb zusätzliche Mitarbeitende eingesetzt. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro.

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert im Falle einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. „Da der Kreis Kleve beim Führerschein-Pflichtumtausch ein EU-Gesetz umsetzt, ist eine regionale Fristverlängerung einer Kommune nicht möglich“, so die Kreisverwaltung. Die Verkehrsministerkonferenz hat jedoch beschlossen, wegen möglicher coronabedingter Terminengpässe in den Bürgerbüros Bußgelder bis zum 19. Juli 2022 auszusetzen. (cd/nip)