Kreis Kleve. Das Gesundheitsministerium hat die Testverordnung geändert und für Klarheit gesorgt: Ungeimpftes Krankenhauspersonal muss sich testen lassen.

Nach anhaltenden Irritationen zur Corona-Testpflicht für Mitarbeiter im Krankenhaus hat das NRW-Gesundheitsministerium gestern die Test- und Quarantäneverordnung geändert, um für mehr Klarheit zu sorgen. Wie von der NRZ berichtet, sah die bisherige Verordnung aus Sicht der Krankenhäuser keine Verpflichtung für eine Testung der Mitarbeiter vor. Jetzt stellt das Ministerium in der Verordnung klar, dass die Krankenhäuser ein einrichtungsbezogenes Testkonzept zu erstellen haben, „das insbesondere eine regelmäßige Testung der nicht immunisierten Beschäftigten vorsehen muss“. Und ferner: „Die Teilnahme an den im Konzept vorgesehenen Testungen ist für die Beschäftigten verpflichtend.“

Erst einmal nur für nicht-geimpfte Mitarbeiter

Mitarbeitende des Emmericher Krankenhauses, die nicht geimpft sind, müssen sich jetzt testen lassen.
Mitarbeitende des Emmericher Krankenhauses, die nicht geimpft sind, müssen sich jetzt testen lassen. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Diese Neuerung gilt nur für nicht geimpfte Mitarbeiter. Das sind im Kreis Kleve gut zehn Prozent des Krankenhauspersonals. Das Kreis-Gesundheitsamt Kleve teilt mit, dass eine Testpflicht für geimpfte und genesene Personen nach der bundesweit geltenden Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 nicht mehr zulässig ist.

Allerdings teilt das Ministerium auf Nachfrage der NRZ schriftlich mit: „Auch geimpfte Personen können aber den Virus weitergeben. Deshalb kann es gerade in Krankenhäusern auch gute medizinische Gründe geben, aus denen in bestimmten Situationen/Bereichen/Stationen auch eine Testung von Geimpften angeordnet wird. Das, was in den Konzepten angeordnet wird, ist für die Beschäftigten dann nach der Verordnung auch verbindlich zu beachten“, so Sprecherin Charlotte Dymek.

Wichtig ist, was im Testkonzept steht

Das Emmericher Krankenhaus ist zufrieden mit den neuen Änderungen, die seit Donnerstag gelten. „Alle nicht geimpften Mitarbeiter müssen ab sofort zweimal wöchentlich einen Corona-Schnelltest vornehmen lassen. Ein Selbst-Test ist nicht ausreichend“, schreibt Krankenhaussprecher Gerd Heiming. Die neue Verordnung werde ab sofort im vollen Umfang durch Anpassung des Schutzkonzeptes umgesetzt und sei auch schon intern kommuniziert worden, so Heiming. Geschäftsführer Johannes Hartmann: „Wir haben öffentlich eine Klarstellung zur Testpflicht bei ungeimpften Krankenhaus-Mitarbeitern gefordert und begrüßen deshalb die neue Verordnung.“

Dies hat auch zur Folge, dass die Krankenhäuser wissen müssen, wer nicht geimpft ist. Eine entsprechende Abfrage müsste erfolgen. Das Ministerium stellt gegenüber der NRZ dazu klar: „Diese Möglichkeit besteht mit § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bereits jetzt. Hiernach sind die Krankenhausträger bereits jetzt befugt, den Impf- und Serostatus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfragen.“

KKLE: „Die bisherige Regelung war unscharf“

Zufrieden ist man auch im Katholischen Karl-Leisner-Klinikum (KKLE) in Kleve mit der neuen Regelung. Sprecher Christian Weßels: „Die Klarstellung des Gesundheitsministeriums mit expliziter Formulierung der Test-Verpflichtung zeigt: Diese Klarstellung war nötig, die bisherige Regelung unscharf. Wir begrüßen das. Denn wir haben nun die Möglichkeit, unser Testkonzept entsprechend anzupassen und werden das selbstverständlich auch tun.“

Bis Mittwoch gab es noch größere Irritationen über die Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter im Krankenhaus. Der entsprechende § 10 der Impf- und Quarantäneverordnung blieb da sehr vage.

Bislang wurde das Testangebot nur als „freiwillig“ aufgefasst

Auch in Kleve freut man sich über mehr Klarheit beim Testen.
Auch in Kleve freut man sich über mehr Klarheit beim Testen. © Niklas Preuten | Niklas Preuten

In der Folge hatten die Krankenhäuser im Kreis Kleve ihren Mitarbeitern zwar ein Testangebot gemacht, dies war aber nur freiwillig. Jetzt ist klar, dass dies für ungeimpfte Mitarbeiter ab sofort verpflichtend ist.

Sowohl in Emmerich als auch in den Krankenhäusern in Kleve, Goch, Kalkar und Kevelaer liegt die Impfquote unter den Mitarbeitern bei zirka 90 Prozent. In Emmerich wurde den Mitarbeitern bislang ein Test zwei Mal pro Woche angeboten – wie gesagt freiwillig. Für die Senioreneinrichtungen war die rechtliche Grundlage über §9 der Testverordnung schon vorher deutlicher: Hier müssen sich ungeimpfte Mitarbeiter mindestens zwei Mal pro Woche testen lassen.

Krankenhäuser baten um eine rechtliche Klarstellung

Auch die KKLE hat an allen vier Standorten bereits bislang zwei Mal pro Woche freiwillige und kostenlose Testungen angeboten. Dieses Testangebot werde aktiv wahrgenommen.

Der aktuellen Änderung der Verordnung gingen Bitten der Krankenhäuser und Gesundheitsämter voraus. Auch die Häuser im Kreis Kleve hatten gemeinsam mit dem Kreis-Gesundheitsamt eine Abfrage beim Ministerium gestartet, ob die rechtliche Grundlage nicht deutlicher gestaltet werden kann. Dies ist nun geschehen.

>>Das sagen die Verordnungen in NRW

Corona Test- und Quarantäne-Verordnung des Landes bereitet keine Lesefreude. Im § 10 Absatz 1 ist die Testung für Krankenhäuser geregelt. Dort war bislang nicht explizit zu lesen, dass eine Testpflicht für Ungeimpftes Personal besteht.

Dies wurde am Donnerstag nachgeholt. Jetzt heißt es in der Verordnung: „Die Einrichtungen nach § 5 Nummer 1 Buchstabe k und § 5 Nummer 2 [u.a. Krankenhäuser, Anm.d.Red.] haben ein einrichtungsbezogenes Testkonzept zu erstellen, das insbesondere eine regelmäßige Testung der nicht immunisierten Beschäftigten vorsehen muss“.

Ferner heißt es: „Die Teilnahme an den im Konzept vorgesehenen Testungen ist für die Beschäftigten verpflichtend.“

Für Besucher in Krankenhäusern gelten übrigens die 3-G-Regeln schon immer. § 4 (1) der Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass der Zugang als Besucher zu Krankenhäusern nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet ist.