Kreis Kleve. Kleves Finanzvorsteher Achim Eder erklärt, was jetzt auf viele Hausbesitzer zukommt und welche Angaben im Frühjahr gemacht werden müssen.
Diese Reform betrifft alle Immobilienbesitzer und indirekt auch jeden Mieter. Noch in diesem Jahr soll die Grundsteuer in NRW auf neue Füße gestellt werden. Die Finanzämter verschicken in diesem Frühjahr Fragebögen an die Eigentümer, um Angaben zur Immobilie zu machen. Was dahinter steckt und worauf es jetzt ankommt, beantwortet der Klever Dienststellenleiter Achim Eder. Die Interviewfragen wurden aufgrund der Corona-Pandemie schriftlich gestellt und schriftlich beantwortet.
NRZ: Herr Eder, in diesem Jahr sollen die Weichen für eine Grundsteuerreform gelegt werden. Warum wird die Steuer eigentlich geändert?
Achim Eder: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt.
Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten, sogenannten Bundesmodell nachgekommen, welches bundesweit gilt, sofern ein Land nicht von der im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. In Nordrhein-Westfahlen gilt das Bundesmodell, das in den FAQ des Bundesministeriums der Finanzen näher erläutert wird.
Immobilieneigentümer sollen jetzt den Finanzbehörden gegenüber Angaben zu ihrer Immobilie machen. Welche Werte sind da für Sie wichtig?
Anfang des Jahres 2022 erhalten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer von ihrer Kommune den jährlichen Grundsteuerbescheid, der die aktuell gültige Grundsteuer festsetzt. Diesen Bescheid sollten sie aufbewahren, damit sie die Daten (z.B. das Aktenzeichen) zur Erstellung der Feststellungserklärung in wenigen Monaten griffbereit haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wird die Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Übermittlung der Daten, wie z.B. das Aktenzeichen, die Grundstücksart und die Grundstücksfläche, unterstützen. Dazu werden den Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ab Mai alle Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind, in einem individuellen Informationsschreiben zur Verfügung gestellt.
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies erfolgt über das Online-Finanzamt Elster (www.elster.de). Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Elster wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits für die Einkommensteuererklärung genutzt. Die Einreichung von Belegen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die ersten Kommunen haben einen Fragebogen erhalten und stöhnen bereits darüber, dass dieser nicht ganz trivial ist. Bekommen Privatbesitzer einen einfacheren Bogen?
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen steht in regelmäßigem Dialog mit den Kommunen und arbeitet eng mit ihnen zusammen. Besondere Fragebögen wurden den Kommunen nicht zur Verfügung gestellt.
Was machen Immobilienbesitzer, wenn sie diese Werte nicht parat haben?
Ab Mai werden den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngrundstücken alle Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (z.B. das Aktenzeichen und die Grundstücksfläche), in einem individuellen Informationsschreiben zur Verfügung gestellt. Die Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übernommen werden. Darüber hinaus werden weitere Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. eine Hotline und eine zentrale Internetseite (www.grundsteuer.nrw.de), eingerichtet.
Wenn Angaben nicht korrekt gemacht werden sollten, wer kontrolliert dies überhaupt?
Die Prüfung der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts obliegt dem jeweils zuständigen Finanzamt.
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Kann man die Erklärung noch per Post abgeben oder geht alles nur noch elektronisch über Elster?
Die Erklärung muss elektronisch eingereicht werden. Dies ist kostenlos und sicher über das Online-Finanzamt Elster (www.elster.de) möglich. Wer noch keinen eigenen Zugang hat, kann sich jetzt unter www.elster.de registrieren. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. In besonderen Ausnahmefällen können bei dem zuständigen Finanzamt Papiervordrucke angefordert werden.
Bis wann gelten denn noch die alten Grundstückswerte?
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert nach dem neuen Verfahren errechnet und von den Städten und Kommunen an die Grundstückseigentümer übermittelt.
Welchen Einfluss hat zum Beispiel die Wohnfläche auf die spätere Grundsteuer?
Die Frage nach den Auswirkungen der Wohnfläche auf die Höhe der Grundsteuer ist nicht pauschal zu beantworten. Die Wohnfläche ist nur einer von mehreren Faktoren zur Bewertung von Wohngrundstücken für Zwecke der Grundsteuer. Darüber hinaus sind Aussagen zu der Höhe der Grundsteuer erst möglich, wenn die Kommunen die neuen Hebesätze festgesetzt haben.
Viele Kommunen lassen wissen, dass sie das Steueraufkommen über eine Senkung der Grundsteuer-Hebesätze möglichst identisch halten wollen. Doch geht das überhaupt? Oder wird die Steuer so vollständig neu berechnet, dass ein Ausgleich für viele Immobilienbesitzer gar nicht mehr möglich ist?
Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer für die Städte und Kommunen aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich gelassen werden.
Für den Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass die zu zahlende Grundsteuer sinken, steigen oder gleichbleiben kann.