Kreis Kleve. Mit einem Schnell- oder Selbsttest kann man ab Montag weiterhin einkaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Es gilt eine neue Verfügung.

Die Angst vor einer enormen Infektionswelle ist groß. Deutschlands bekannte Virologen befürchten gewaltige Infektionszahlen. Christian Drosten spricht von 100.000 täglichen Neuinfektionen und der Berliner Professor Kai Nagel sogar von 230.000 Neuinfektionen am Tag, wenn keine entscheidenden Maßnahmen getroffen werden, um das Geschehen einzudämmen.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat daher am Freitag eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die auch als „Corona-Notbremse“ bezeichnet wird. Sie gilt für 31 Kreise und kreisfreie Städte, die seit mindestens drei Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 haben. Im Kreis Kleve ist dies der Fall.

Diese Notbremse gilt ab Montag, 29. März, also auch für den Kreis Kleve und beinhaltet neben strengeren Kontaktbeschränkungen (Ausnahmen zu Ostern) eine Rückkehr zu den strengeren Regeln für Einzelhandels- und Dienstleistungsbereiche. Zahlreiche Geschäfte müssten demnach schließen.

Negative Test bringen Freiheiten

Das Gesundheitsministerium hat jedoch die Möglichkeit eröffnet, dass die betroffenen Kreise im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Ministerium Allgemeinverfügungen mit kreis-spezifischen Regelungen erlassen, wenn vor Ort ein flächendeckendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen vorliegt. Dies ist im Kreis Kleve bekanntlich der Fall. Somit hat die Kreisverwaltung noch am späten Freitagabend, 26. März, eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem Land NRW abgestimmt wurde. Diese Allgemeinverfügung sieht vor, dass statt der Einschränkungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 bis 8 der Corona-Schutzverordnung NRW im Kreisgebiet die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Corona-Schnelltests oder Corona-Selbsttests abhängig ist.

Die weiteren Einschränkungen der Allgemeinverfügung des Kreises Kleve vom 18. März 2021 gelten weiterhin. Darin wurden u.a. die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum geregelt (Haushalt plus eine Person), das Tragen von Masken im Auto wenn Personen unterschiedlicher Halthalte im Auto sitzen, keine Osterfeuer, Sport im Freien nur mit zwei Personen.

Freiheiten mit negativem Test

Landrätin Silke Gorißen.
Landrätin Silke Gorißen. © FUNKE Foto Services | Karl Banski

Wer nun einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der kann die Angebote im Einzelhandel und von Dienstleistern weiterhin nutzen - also etwa in der Stadt einkaufen, ins Museum gehen oder in den Tierpark. „Bekanntlich liegen dem Gesundheitsamt des Kreises Kleve keine Erkenntnisse über Infektionsgeschehen bei Nutzung diese Angebote vor“, so Landrätin Silke Gorißen. „Deshalb sollten diese Angebote auch weiterhin nutzbar bleiben.“

Dem diffusen Infektionsgeschehen werde bereits mit den Corona-Maßnahmen des Kreises Kleve vom 18. März begegnet. Darüber hinaus verringere das für die Nutzung erforderliche negative Testergebnis erheblich das Infektionsrisiko in diesen Bereichen.

Akzeptanz ist wichtig

„Der Erfolg aller Corona-Maßnahmen ist von der Akzeptanz in der Bevölkerung abhängig“, so Silke Gorißen. „Nach meinen Beobachtungen fällt es vielen Menschen immer schwerer, die notwendigen Maßnahmen in der Pandemie einzuhalten. Ein ständiger Wechsel der Maßnahmen ist für viele nicht nachvollziehbar. Damit verringert sich die Akzeptanz für diese Maßnahmen. Deshalb werden die Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 18. März fortgesetzt und auch für die heimische Wirtschaft bleibt eine Öffnung – mit der Einschränkung der Negativ-Testung – weiterhin möglich.“

Diese Konstanz verspreche einen höheren Erfolg bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie als ein für die Menschen nicht nachvollziehbarer Strategiewechsel. Landrätin Gorißen: „Der Kreis Kleve hat sich beim Land NRW erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe im Kreisgebiet weiterhin geöffnet bleiben können. Nun müssen alle Bürgerinnen und Bürger ihren Teil dazu beitragen, dass das Infektionsgeschehen nicht noch weiter ‚aus dem Ruder läuft‘. Dazu gehört auch die Nutzung der kostenfreien Bürgertests. Wir alle müssen uns einschränken, zurücknehmen und an die Corona-Regeln halten damit dieses ‚kleine Stück Freiheit‘ erhalten bleibt. Sonst geht auch das nicht mehr!“

Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung werden im Kreis Kleve ab Montag, 29. März 2021, angewandt. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. April 2021.

Die Schnell- und Selbsttests müssen von einer vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung, die nicht älter als 24 Stunden sein darf, muss dann mitgeführt werden, erläutert Landrätin Gorißen auf NRZ-Nachfrage. Hier eine Liste mit Testzentren im Kreis Kleve.

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