Essen. Das geplante Hochhaus der Zech Gruppe nahe der Grugahalle könnte schneller gebaut werden als bisher gedacht. Die Bürgerinitiative wundert sich.
Mit dem Bau des Hochhauses des Bauunternehmens Zech auf dem Messeplatz an der Grugahalle könnte es schneller gehen als erwartet. Denn um das Bauvorhaben zu realisieren, ist es nun doch nicht erforderlich, dass die Stadt einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellt. Mit dieser überraschenden Nachricht wartete jetzt die Stadtverwaltung auf.
Das bereits laufende Bebauungsplanverfahren ist damit hinfällig. Das Verfahren ruht. Stattdessen prüft die Verwaltung, ob das Hochhaus auf Grundlage von Paragraf 34 des Baugesetzbuches genehmigt werden kann. Eine entsprechende Bauvoranfrage des Investors liegt der Stadt bereits vor. Das Baugenehmigungsverfahren läuft. Planungsrechtlich sind die Hürden damit deutlich niedriger als bei einem zeitaufwendigeren B-Planverfahren.
Hintergrund ist nach Angaben der Stadtverwaltung ein Gerichtsurteil zur Frage, unter welchen Bedingungen ein Bebauungsplanverfahren herangezogen werden muss. Für die Bewertung des aktuellen Sachverhaltes wurde diese richterliche Entscheidung herangezogen. Für ihre Entscheidung hatte die Stadt eine Rechtsanwaltskanzlei hinzugezogen. Diese habe bestätigt, dass das nun gewählte Verfahren planungsrechtlich zulässig sei. Paragraf 34 schreibt vor, dass sich ein Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss.
Die Politik hatte an ihre Zustimmung für den Hochhausbau Kriterien geknüpft
Wie berichtet, plant die Zech Group Rhein-Ruhr auf dem Messeplatz den Bau eines Hochhauses mit zwölf Obergeschossen und Tiefgarage für 450 Mitarbeiter. Das Gebäude soll gleich neben dem Atlantic Hotel entstehen. Oberbürgermeister Thomas Kufen nach Bekanntwerden der Pläne öffentlich dafür geworben. Ungefähr hundert Meter weiter an der Norbertstraße/Ecke Alfredstraße steht bereits seit den 1960er Jahren ein ähnlich dimensioniertes Wohnhochhaus.
Die Politik hat ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, dass der Bau diverse Standards erfüllt. Diese sollten eigentlich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgeschrieben werden. Stattdessen haben sich Stadt und Investor auf einen „Letter of Intent“, eine schriftliche Absichtserklärung verständigt, in der sich der Bauherr verpflichtet, die gewünschten Standards zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine Dachbegrünung, die Ausstattung des Gebäudes mit Photovoltaik sowie die Begrünung der versetzt angeordneten Balkone und Terrassen. Außerdem sagt der Investor zu, das benachbarte Schönleinviertel auf eigene Kosten durch den Bau einer Brücke für Radfahrer und Fußgänger an den Messeplatz anzubinden.
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CDU und Grüne, die gemeinsam im Rat der Stadt die Mehrheit stellen, zeigen sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Wir hatten uns an dieser Stelle eine politische Entscheidung durch einen Bebauungsplan im Stadtrat gewünscht, sehen aber die uns wichtigen Kriterien im bereits unterschriebenen Letter of Intent verwirklicht“, kommentiert Stephan Neumann, Sprecher der Grünen-Ratsfraktion. Zugesagt sei ein Gebäude, das bei Bau und Betrieb modernsten Ansprüchen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes genüge.
Der „Letter of Intent“ schreibt eine dreigeschossige Tiefgarage fest
Fabian Schrumpf, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, spricht von einem Gewinn für die Stadt. „Hier entstehen qualifizierte Arbeitsplätze in einem außergewöhnlichen Gebäude, das insbesondere in Sachen Nachhaltigkeit zukunftsweisend ist“, betont Schrumpf. Die Interessen der Anwohner würden berücksichtigt, das Umfeld wird verbessert, wovon der gesamte Stadtteil profitiere. Schrumpf hebt ferner hervor, dass es gelungen sei, die Zahl der Tiefgaragenplätze deutlich anzuheben. Konkrete Zahlen nennt er allerdings nichts. Geplant waren ursprünglich nur 60 Pkw-Stellplätze. Der „Letter of Intent“ spricht nun von einer dreigeschossigen Tiefgarage.
Auf Seiten der Bürgerinitiative „Kein Platz für Zech-Hauchhaus“ mag man diese Begeisterung von CDU und Grünen nicht teilen. Sprecher Thomas Nelle zeigt sich überrascht von der Bauvoranfrage. Dass kein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden soll, kann er nach eigenen Worten nicht nachvollziehen. „Der gültige Bebauungsplan sieht an dieser Stelle gar keine Bebauung vor“, betont Nelle. Die Bürgerinitiative will nun darüber beraten, wie sie auf die jüngste Wendung reagieren wird. „An unserer Grundsatzhaltung halten wir fest“, betont Nelle.
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