Essen. Am 1. November tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Schon jetzt sind Anmeldungen für Änderungen beim Standesamt möglich.
Seit Anfang August können sich Menschen beim Standesamt für die Änderung des Geschlechtseintrags und ihres Namens anmelden. Am 1. November tritt dann das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. In Essen gibt es aktuell 70 Anmeldungen nach § 2 des SBGG, teilt dazu Jacqueline Riedel vom Stadtpresseamt mit.
Einen großen Teil der Anmelder habe man bereits kontaktiert, um Termine für die Beurkundung der eigentlichen Erklärung im November festzulegen. Im November seien die Terminangebote schon im Vorfeld ausgeweitet worden – in den ersten drei Novemberwochen würden im Standesamt fast ausschließlich Erklärungen zur Änderung des Namens und Geschlechtseintrags aufgenommen.
Standesamt in Essen vergibt für November mehr Termine als üblich
Die E-Mail-Eingänge zum Thema Selbstbestimmungsgesetz zeigten laut Stadt bereits im Vorfeld des 1. Augusts ein großes Interesse am Thema. Das neue Gesetz ist ausschließlich auf Personen ausgerichtet, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag in ihrem Personenstandsregister (Geburtenregister, Eheregister) abweicht. Änderungen des Personalausweises nimmt das Standesamt nicht vor, so Jacqueline Riedel.
Mit der Wahl eines neuen Geschlechtseintrages im Personenstandsregister sind entsprechende Vornamen zu bestimmen. Eine isolierte Vornamensänderung – ohne Änderung des Geschlechtseintrages – sieht das neue Gesetz nicht vor. Die Bearbeitung dieser Fälle obliegt nach wie vor der Behörde für öffentlich-rechtliche Namensänderungen.
Wartezeit von drei Monaten soll laut Stadt Essen als Bedenkzeit genutzt werden
Das Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist zweistufig: Nach der Anmeldung der gewünschten Änderungen ist zwangsweise eine Wartezeit von drei Monaten einzuhalten, die dazu dienen soll, den Betroffenen eine Bedenkzeit für ihre Entscheidung zu geben. Nach Ablauf der drei Monate kann – bis zu sechs Monaten nach Anmeldung – die entsprechende Änderungserklärung beim Standesamt beurkundet werden.
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Anmeldungen und Beurkundungen nach dem SBGG können bei jedem Standesamt in Deutschland entgegengenommen beziehungsweise beurkundet werden. Zur Wirksamkeit der Erklärung ist allerdings der Zugang beim rechtlich zuständigen Standesamt notwendig, teilt die Stadt mit. Dies sei in der Regel das Geburtsstandesamt des Betroffenen in Deutschland.
Die Entgegennahme der Anmeldung und die Beurkundung von Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kosten zusammen 30 Euro, die Bescheinigung über die Entgegennahme der Erklärung neun Euro, eine Anmeldung ohne Erklärung zehn Euro.
Für Personen, die nicht in Deutschland geboren wurden, bestehen abweichende Zuständigkeitsregeln. Weitere Informationen dazu sind auch auf der Internetseite der Stadt Essen zu finden.
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