Essen. Das Ordnungsamt hat Kontrollen von Haltern und deren Vierbeinern angekündigt. Wer sein Tier nicht angemeldet hat, soll zur Kasse gebeten werden.

Regelmäßig überprüft die Stadt Essen Hunde und deren Halter - aus gutem Grund: Für jeden vierten Vierbeiner zahlen Frauchen und Herrchen erfahrungsgemäß keine Steuern. Und: Große Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW werden häufig erst gar nicht angemeldet, obwohl sie nicht nur dem Steueramt, sondern zusätzlich auch bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden müssen. Dies sind zwei Erkenntnisse aus früheren Kontrollen. Hunden mit mehr als 40 Zentimetern Schulterhöhe, über 20 Kilo Gewicht und denen, die von den Behörden als „gefährlich“ eingestuft werden, gilt deshalb ein besonderes Augenmerk, wenn die Prüfer von Amts wegen im August erneut auf die Pirsch gehen, wie die Stadt ankündigt.

Die Kommune weist darauf hin, dass die fehlende oder verspätete Anmeldung eines großen oder gefährlichen Hundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es können Bußgelder fällig werden. Gleiches gilt für die unterlassene Steueranmeldung eines jeden Tieres unabhängig von Größe und Gewicht.

Zuletzt hatte das Ordnungsamt vor knapp zwei Jahren verschärfte Überprüfungen publik gemacht, weil sie von einer hohen Dunkelziffer von Verstößen ausging. Das zeigte durchaus Wirkung: Nach der Warnung wurden binnen eines Monats fast 1500 Hunde an- und nachgemeldet.

Binnen zwei Wochen 750 Halter überprüft

Anschließend checkten die Prüfer binnen zwei Wochen 750 Hunde und deren Halter. In etwa 300 Fällen konnte keine gültige Steuermarke vorgelegt werden. Ermittlungen des Stadtsteueramtes führten dazu, dass für 75 Hunde Zahlungen fällig waren. In Einzelfällen, so die Bilanz, waren zehn Jahre lang keine Steuern gezahlt worden.

Auch in diesem Jahr wird die „Taskforce Fiffi“ gezielt vorgehen: Es werden im gesamten Stadtgebiet vor allem Park- und Grünanlagen sowie Hundewiesen, aber auch Orte überprüft, die durch regelmäßige Verstöße mit frei laufenden Hunde bekannt geworden sind. Wer dann auf Verlangen der Ordnungshüter keine gültige Steuermarke vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro, warnt die Stadt. 

Wer seiner finanziellen Verpflichtung nicht nachgekommen sei, werde angemahnt, die ausstehenden Zahlungen zu leisten, heißt es. Bei Totalverweigerern prüft und veranlasst die Stadt gegebenenfalls sogenannte „Beitreibungsmöglichkeiten“, die das Steuergesetz ausdrücklich vorsieht.

Etwa 350 Hunde in Essen gelten als gefährlich

Mehr als 27.000 Hunde leben in Essen, Tendenz seit Jahren steigend. Etwa 350 von ihnen werden den sogenannten gefährlichen Rassen zugeordnet. Für jedes dieser Tiere werden Steuern fällig. Das sind 156 Euro für einen Hund, für zwei werden 216 Euro pro Fellnase fällig, für drei 252 Euro je Tier. Wer ein gefährliches Exemplar besitzt, muss 852 Euro zahlen. Dazu gehören laut NRW-Hundegesetz die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Es gibt unter gewissen Umständen aber auch Befreiungen oder Ermäßigungen von der Zahlungspflicht, so die Stadt.

Kommt ein Hund ins Haus, sind Halter dazu verpflichtet, ihren Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der anzumelden. Die dann fällige Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Das Geld fließt also in den allgemeinen Haushalt der Stadt. Ziel ist es nach Angaben des Ordnungsamts, die Zahl der im Stadtgebiet lebenden Hunde zu begrenzen.

Die An- oder auch Abmeldung eines Hundes ist schriftlich, persönlich oder digital beim Fachbereich Finanzbuchhaltung und beim Stadtsteueramt Essen möglich. Den Zugang zum Online-Formular sowie weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auf www.essen.de/hundesteuer. Zudem kann dort die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Essen eingesehen werden.

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