Emmerich-Hochelten. Konflikte mit Mountainbikern auf dem Eltenberg: Bevor eine eigene Route geplant werden kann, sind wichtige Fragen zu klären.
Von Konflikten zwischen Fußgängern und Moutainbike-Fahrern im Waldgebiet des Eltenbergs hat die NRZ schon häufiger berichtet. Die CDU Elten hatte im März 2023 beantragt, die Umsetzbarkeit einer Mountainbike-Route zu prüfen. Natürlich mit dem Ziel, die Verkehrsgruppen zu trennen und auch den Wald vor Schäden zu schützen.
Die Verwaltung erklärt nun für den anstehenden Ausschuss für Stadtentwicklung am Dienstag, 29. Oktober, 17 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, dass man im Moment noch die Beauftragung einer konkreten Planung und Konzeptionierung zurückstellen sollte. Es wäre von Planungskosten in Höhe von 10.000 Euro auszugehen. Allerdings müssten für die Umsetzung erstmal weitere Stellungnahmen von der Forstbetriebsgemeinschaft Emmerich, der Unteren Forstbehörde sowie eine Auskunft zur Einstandspflicht der Kommunalversicherung näher beurteilt werden.
+++ Abonnieren Sie den Kanal NRZ Emmerich auf WhatsApp +++
Sind Waldbesitzer überhaupt einverstanden?
So sollte geklärt werden, ob die Waldbesitzer grundsätzlich überhaupt bereit sind, eine Mountainbike-Strecke errichten zu lassen und ob sie die Haftung übernehmen, wie es der Gesetzgeber für den Privatwald vorsieht. Auch aus Sicht der Stadt seien Haftungsrisiken zu prüfen.
Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Emmerich, Rees und Isselburg
- Emmerich: Schneegestöber im Kreis Kleve
- Emmerich: Das bietet der Weihnachtsmarkt in Praest
- Isselburg: Autofahrer stirbt nach Kollision
- Emmerich/Rees: Diese Übergänge der Bahn werden voll gesperrt
- Rees: Die Nationalparkdiskussion in Rees
Im Masterplan Hochelten ist übrigens der Bau einer Mountainbike-Strecke nicht vorgesehen. Hier wird auf die Routen auf niederländischer Seite verwiesen. Zudem werde an das Leitbild „sanfter Tourismus“ für Hochelten verwiesen.
Radfahren abseits der Wege? Bis zu 25.000 Euro Geldbuße möglich
Interessant ist in der Ausschussvorlage auch der Hinweis, dass das ordnungswidrige Radfahren auf nicht festen Wegen oder abseits von Wegen eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen kann.
Die Politik soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem vorgeschlagenen Vorgehen der Verwaltung zustimmen.