Emmerich. Noch erhalten die Mitarbeitenden des St. Willibrord-Spitals Insolvenzgeld. Ab wann die Gehälter wieder erwirtschaftet werden können.

Die Insolvenz des Emmericher Krankenhauses hat auch massive Auswirkungen auf die Mitarbeitenden. Die NRZ wollte von der Geschäftsführung des Willibrord-Spitals wissen, welche Leistungen die Mitarbeitenden aktuell noch bekommen und inwiefern die 4,5 Millionen Euro des Kreises Kleve bereits eingesetzt werden konnten. Erhalten die Mitarbeitenden des Spitals noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Erhalten Sie noch ihre bislang gezahlten Zulagen? Werden die Gehälter im Rahmen einer Altersteilzeitregelung gezahlt? Gibt es Mitarbeitende, die aktuell gar kein Gehalt überwiesen bekommen?

Insolvenzgeld wird gezahlt

Die Geschäftsführung des Krankenhauses hat nach mehreren Tagen eine offizielles Statement zu all diesen Fragen formuliert, welches nicht konkret auf die Fragen der NRZ eingeht, sondern allgemein über die Entgelte der Mitarbeitenden informiert.

Ein Sprecher des St. Willibrord-Spitals teilt der Redaktion schriftlich mit, dass die Mitarbeitenden aktuell ein Insolvenzgeld erhalten, welches von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird und den Lohn für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahren abdeckt. „Die Mitarbeiter sollen hier über eine pragmatische Lösung aber natürlich ihre laufenden Kosten decken können: Über eine Bank können wir in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit das Insolvenzgeld vorfinanzieren, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Gehalt weiterhin pünktlich erhalten“, schreibt der Sprecher.

Ab August werden die Gehälter wieder erwirtschaftet

Das Insolvenzgeld umfasst grundsätzlich das regelmäßige Arbeitsentgelt einschließlich Zuschläge und Zulagen für Überstunden und Wochenendarbeit. „Bis zum 31. Juli 2024 gilt diese Regelung, auf die sich betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen können“, so der Sprecher. Insolvenzgeld gilt auch für Arbeitnehmer in der Altersteilzeit. Grundsätzlich müssen Gelder für die passive Altersteilzeit insolvenzgeschützt angelegt werden.

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„Ab August werden die Gehälter mit den Einnahmen des St. Willibrord-Spital Emmerich-Rees erwirtschaftet. Soweit die Einnahmen nicht reichen, unterstützt uns der Kreis dank der Fortführungsvereinbarung. Wenn wieder mehr Patientinnen und Patienten zu uns kommen, müssen wir diese Unterstützung jedoch nicht beanspruchen“, so der Sprecher des St. Willibrord-Spitals.