Elten/Siegen. Der Prozess um einen möglichen Mord in Emmerich neigt sich dem Ende zu. Nun erhebt der Verteidiger aber schwere Vorwürfe gegen Gutachterin.
Der Mordprozess vor dem Siegener Landgericht neigt sich dem Ende zu - allerdings wird es doch noch vier Wochen dauern, bis die 1. große Strafkammer ein Urteil über den Mann fällt, der im August 2023 die Mutter seiner Kinder nahe der niederländischen Grenze ermordet haben soll. Verteidiger Andreas Trode lehnte am Donnerstag, 11. Juli, eine Sachverständige ab, die als Gutachterin auch zur Frage gehört worden war, ob der Angeklagte als Linkshänder die Tat mit rechts begangen haben könnte.
Zum Nachteil des Angeklagten?
Die Frau habe demnach versucht, eine besondere Sachkenntnis zu vermitteln, die sie seiner Auffassung nach aber objektiv nicht habe, so Trode. Der Jurist begründete das unter anderem damit, dass die Gutachterin - zum Nachteil des Angeklagten - auf Versuche und Experimente verwiesen hatte, bei denen sie auf mehrfache Nachfrage aber nicht in der Lage gewesen sei, diese nachvollziehbar überprüfen zu lassen.
„Ich habe mein Pulver verschossen“
So habe sie ihn etwa auf ein englischsprachiges Fachbuch verwiesen, das im Handel gar nicht oder nur sehr spät erhältlich sei. Die Sachverständige habe hier nicht nach wissenschaftlichen Standards gehandelt. Wissenschaftlerin zu sein, habe sie hier „nur vorgegaukelt“, versucht einen falschen Eindruck von sich zu erwecken, „sämtliche Verfahrensbeteiligte getäuscht“ und so die Rechte des Angeklagten missachtet.
Kann Landgericht Siegen klären, wie genau der Mord in Emmerich-Elten abgelaufen ist?
Hintergrund ist für den Verteidiger die Frage nach dem Strafmaß und ob die Aussage der Sachverständigen in der Beweiswürdigung berücksichtigt wird. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Fall das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben - der Beschuldigte soll der 23-Jährige auf einem Feldweg in Emmerich-Elten von hinten die Kehle durchgeschnitten haben, als sie auf den Knien war.
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Aufgrund der Vielzahl der tiefen Stiche und Schnitte am Hals des Opfers, die auch ineinander übergehen, ist der genaue Tathergang nicht ganz eindeutig rekonstruierbar. Die Frage, ob der Angeklagte die Tat mit seiner schwächeren rechten Hand hätte ausführen können und ob die Getötete von vorn oder hinten hätte angegriffen werden können, könnte für die Schwere der Schuld eine Rolle spielen.
Im August wird der Prozess fortgesetzt
Die Kammer konnte über den komplexen Antrag am Donnerstag nicht entscheiden. Der Prozess wird Montag, 5. August, um 13 Uhr fortgesetzt. Dann sollen die Plädoyers gehalten werden - nach diversen Verzögerungen diesmal wirklich. Trode zur Vorsitzenden Richterin: „Ich habe mein Pulver verschossen.“