Emmerich. Eigentlich hatte ein 27-Jähriger Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Warum er jetzt in Emmerich wegen Betruges angeklagt war.

In einer Juni-Nacht 2022 betrat ein 27-Jähriger die Emmericher Polizeiwache, um eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Nun nahm er jedoch selbst auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Emmerich Platz. So habe er damals wissentlich einen Betrug gemeldet, den es nie gegeben haben soll. Im Vortäuschen einer Straftat sah der Angeklagte wohl die Möglichkeit, seine eigenen Fehler auf Unbekannt abzuwälzen.

Zuvor war nämlich seine Bankkarte eingezogen worden, weil er bei einem beliebten Online-Händler auf Rechnung kaufte. Nachdem etliche Bestellungen, die neben seiner Bankverbindung auch über seine Mail-Adresse liefen, ankamen, soll der Angeklagte die entstehenden Rechnungen nicht beglichen haben. Er versank in einem Schuldensumpf, auf dessen Grund letztlich auch seine Bankkarte endete.

Angeblich seien seine Bankdaten gestohlen worden

Nach ihrem Einzug machte sich der 27-Jährige verzweifelt auf den Weg zur Polizeiwache. Dort beteuerte er, Opfer einer Betrugsmasche geworden zu sein. Keine der Bestellungen habe er selbst je getätigt. Vielmehr seien seine Bankdaten geklaut und anschließend missbraucht worden, was ihm nun endlich auffalle.

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Nachdem die Beamten seine Aussage aufnahmen, fielen jedoch einige Umstände ins Licht, die gegen diese Version sprachen. Dabei spielte nicht nur die verknüpfte Mail, sondern ebenso die Lieferadresse eine Rolle. Alle Artikel wurden zur Emmericher Wohnanschrift des Angeklagten geliefert und dort sachgemäß entgegengenommen. Sogar ihr Erhalt wurde immer wieder über das Bestellkonto bestätigt.

Angeklagter in Emmerich erkannte schließlich die drückende Beweislast

Gleich zu Anfang des Prozesses gab sich der 27-Jährige besonnen und erkannte die erdrückende Beweislast. Ruhig erhob er sich, um dem Verfahren gegen seine Person ein schnelles Ende zu bereiten. „Ich möchte die Strafe anerkennen und auf mich nehmen.“ Mit Rückzug des Einspruchs, den der Angeklagte damals gegen den Strafbefehl erhob, machte er wortwörtlich kurzen Prozess. Ihn erwartet nun eine festgesetzte Geldstrafe.