Emmerich. Ein unter Bewährung stehender Emmericher begeht eine Körperverletzung. Welche Aussagen das Gericht in der Verhandlung zu hören bekam.

Sein vibrierendes Handy reißt ihn aus dem Schlaf. Eine Textnachricht löst die andere ab, bevor er verwirrt auf das Display blickt: „Ich habe das nur für dich gemacht.“ Wenige Minuten später kehrt seine Frau von einer Partynacht zurück. Statt sich neben ihn zu legen, zittert sie. Es habe eine Schlägerei gegeben. Hauptakteur sei der künftige Schwiegersohn ihres Mannes gewesen.

Heftige Tritte in den Bauch

Nun verantwortete sich der 34-Jährige im Emmericher Amtsgericht. Die Anklage: In einer Oktobernacht 2021 habe der Arbeitssuchende auf einen Bekannten eingeschlagen. Als dieser am Boden lag, sei es zu heftigen Tritten in den Bauch gekommen. Kulisse der vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung war ein Club in der Emmericher Innenstadt.

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Seine Schuld ließ der Angeklagte gleich zu Beginn des Prozesses durch seinen Anwalt einräumen. Er habe zugeschlagen oder, wie er es selbst später in einem Chat schrieb, „ihm auf die Fresse gehauen.“ Das bestätigte die Krankenakte des Geschädigten. Platzwunden sowie eine Schädelprellung wurden darin noch in der selben Nacht verzeichnet.

Rechtsanwalt bringt Einstellung des Verfahrens ins Spiel

Zeitgleich attestierte der Rechtsanwalt seinem Mandanten eine geringe Schuld. Zuvor sei er von seinem Opfer angerempelt worden, was zu einem Missverständnis geführt habe. Der Anwalt brachte daher eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ins Spiel. Besonders, weil der Angeklagte sich während der Tat auf Bewährung befand. Ein Umstand, der zu einer Haftstrafe führen können. „Eigentlich will ich nur meine Ruhe.“ Diese Aussage des 34-Jährigen bestätigte auch sein Bewährungshelfer. So habe es in der Zwischenzeit keine Probleme gegeben.

Doch die andere Perspektive des Geschehens warf weitere Fragen auf. Im Zeugenstand berichtete der Geschädigte von einer ausgelassenen Partynacht mit Freundinnen. Eine von ihnen stand in familiärer Beziehung zu dem Angeklagten und geriet in ein intensives Gespräch mit diesem. Sie war die Frau des Vaters seiner Freundin. „Dann hat er sie nicht in Ruhe gelassen, weshalb ich sie holen wollte. Da hat er auch schon auf mich eingeschlagen“, erklärte der Zeuge.

Alkoholpegel von 2,1 Promille

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Wie genau das ablief, konnte er wegen seines Alkoholpegels von 2,1 Promille zum Tatzeitpunkt jedoch nicht schildern. So wisse er nur, dass sein Peiniger einen Groll gegen ihn gehegt habe, weil er annahm, er stehe in einer sexuellen Beziehung zu seiner zukünftigen Schwiegermutter. Um also den Vater seiner Freundin zu rächen, schlug er zu.

Diese Einschätzung spiegelte sich auch in Chat-Verläufen der selben Nacht wider. So schrieb er seinem Schwiegervater in spe, dass er eine Affäre zwischen dem Geschädigtem und seiner Frau vermute, weshalb er ihn „K. o. geschlagen“ habe. „Ich habe das nur für dich gemacht“, schrieb er in seiner letzten Nachricht.

Amtsgericht fällt noch kein Urteil

Im Zeugenstand schloss sich die Frau, die vom Angeklagten des Ehebruchs beschuldigt wurde, dem Opfer an. „Er war betrunken und wirkte aggressiv. Mein Bekannter wollte mir nur helfen, aus der Situation zu kommen. Dann ging alles sehr schnell“, rekapitulierte sie.

Ein verworrenes Geflecht von unterschiedlichen Aussagen spann sich im Gerichtssaal, in dem noch kein endgültiges Urteil gefällt werden konnte. Mit der geforderten Einstellung sei bisher jedoch nicht zu rechnen.