Emmerich. Bei der Wohnungsauflösung eines Toten in Emmerich sind Dinge verschwunden. Angeklagter Helfer freigesprochen. Helfershelfer soll schuldig sein.
Uhren im Wert von 1000 Euro, Silberschmuck, ein Handy und einen Laptop, soll ein Emmericher seinem verstorbenem Freund geklaut haben. Nun nahm der 42-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichts Emmerich Platz.
Angeklagter habe sich Hilfe beim Ausräumen der Wohnung geholt
Im Juli des vergangenen Jahres soll der Verdächtigte der Witwe seines verstorbenen Freundes bei der Auflösung der Wohnung des Toten geholfen haben. Dabei seien jedoch vier Uhren des Verstorbenen, dessen neues Handy und sein Laptop verschwunden. Außerdem habe die Witwe bemerkt, dass ihr Schmuck fehle. Nachdem sie den 42-Jährigen Fensterbauer darauf ansprach, habe dieser sich verwirrt gezeigt, jedoch versprochen, sich darum zu kümmern.
Ein paar Tage später erhielt die Witwe die Andenken an ihren ehemaligen Mann in einem Karton zurück. Der Angeklagte bestätigte die Umstände, stritt aber ab, selbst der Dieb gewesen zu sein. „Ich habe beim Ausräumen der Wohnung einen Bekannten zur Hilfe bestellt, weil manche Sachen doch sehr schwer waren. Als sich herausstellte, dass Dinge fehlen, schlug ich ihn, weil man keinen Toten bestiehlt“, übertrug der Angeklagte die Vorwürfe auf eine unbekannten Täter. Wie genau dieser heiße oder wo er wohne, wisse der 42-Jährige nicht.
Ein namentlich nicht bekannter Helfer soll das Diebesgut zurückgebracht haben
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„Ich war mit dem Verstorbenem echt dicke. Als ob ich ihn dann bestehle. Das habe ich nicht nötig“, verteidigte sich der Angeklagte weiter. Dem unbekanntem Helfer habe er gesagt, er wolle die Sachen in einem Karton zurück erhalten, um diesen der Witwe geben zu können. „Am nächsten Tag stand die Kiste samt Inhalt vor meiner Tür und ich wiederum brachte sie dann der Beklauten“, schilderte der Angeklagte.
Statt eine illegale Tat zu begehen, habe er also das genaue Gegenteil bezwecken wollen: „Ich wollte nur helfen. Wenn Sie aber glauben, ich sei schuldig, dann kann es mir auch egal sein. Ich bin Vorurteile gewohnt“, sagte der Angeklagte auf seine Tattoos deutend und auf seine volle Akte referierend.
Witwe spricht von „komischen Vorfällen“
Die Geschädigte zeigte sich im Zeugenstand verzweifelt. Sie könne nicht sagen, wer die Sachen geklaut habe, verdächtige aber auch den unbekannten Helfer. „Der Angeklagte gab mir beim Aufräumen auch die vollen Portemonnaies meines toten Mannes in die Hand. Das hätte er nicht gemacht, hätte er ihn beklauen wollen. Sicher kann man sich aber nie ganz sein“, sprach die Zeugin.
So habe es einige komische Vorfälle gegeben. Beispielsweise fehlte ein Armband des Verstorbenen und so suchte die Witwe das damalige Schlafzimmer nach diesem ab. Als der 42-Jährige ihr bei der Suche half, tauchte das Armband plötzlich auf dem Nachtschränkchen des Toten auf. Dennoch konnte diesem keine Beteiligung am Diebstahl nachgewiesen werden, weshalb er einen Freispruch erhielt.