Emmerich. Die Stadtverwaltung Emmerich führt ab 13. Dezember eine 3G-Nachweispflicht im Rathaus und im Bürgerbüro ein. Zum Schutz der Mitarbeiter.

Vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt ab Montag, 13. Dezember, auch für Besucher des Emmericher Rathauses und des Bürgerbüros eine 3G-Nachweispflicht. Die Nachweispflicht wird in Ausübung des Hausrechtes eingeführt. Die Stadt Emmerich folgt damit einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.

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„Die Einhaltung der 3G-Regeln dient einem besseren Infektionsschutz für Besucherinnen und Besucher, aber auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, begründet Bürgermeister Peter Hinze die Maßnahme. Ein entsprechender Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine tagesaktuellen negativen Coronatests sowie ein Ausweisdokument müssen beim Betreten des Rathauses an der Rathaus-Information vorgelegt werden. Selbsttests reichen als Nachweis nicht aus.

Abholungen und Einreichungen an der Rathausinformation weiterhin möglich ohne 3G

Das Rathaus ist weiterhin zu den folgenden Öffnungszeiten geöffnet: montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Terminvereinbarungen und die Einreichung bzw. Abholung von Unterlagen an der Rathausinformation sowie die Mitnahme von gelben Wertstoffsäcken im Empfangsbereich bleiben auch ohne 3G-Nachweis möglich. Für das Bürgerbüro gelten die Regelungen analog.

Die Kontrolle der 3G-Nachweise und Ausweisdokumente erfolgt bei Einlass bzw. am Serviceschalter. Persönliche Kundentermine sind weiter auf das zwingend notwendige Maß reduziert. Wo möglich, erfolgt die Kundenberatung auf elektronischem, telefonischem oder postalischem Wege.