Emmerich. Ein 27-jähriger Mann stand wegen Betruges vor dem Amtsgericht Emmerich. Er wollte sich mit gefälschten Kontoauszügen ein Haus erschwindeln.
Es liegt in der Natur des Menschen zu lügen. Doch sobald die Lügen die Größe unserer Realität annehmen, wird es problematisch. Dies zeigte nun ein Fall, der im Amtsgericht Emmerich verhandelt wurde.
Angeklagt war ein 27-Jähriger, der sich des Betruges schuldig gemacht hatte. Im November 2019 wurde er gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin auf den Verkauf eines Anwesens zum Preis von 1.5 Millionen Euro aufmerksam. Ohne annähernd die finanziellen Mittel zu besitzen, heuchelte der Angeklagte ernsthaftes Interesse, woraufhin Vertragsverhandlungen in die Wege geleitet wurden.
Per Smartphone-Fälschung zur Millionen-Immobilie
Mit Hilfe eines per Smartphone gefälschten Kontoauszuges gelang es dem 27-Jährigen, den Notar sowie den Verkäufer des Anwesens zu täuschen. „Ich vertraute ihm und ließ ihn und seine Partnerin sogar noch vor Kaufvertragsabschluss oder Anzahlung einziehen“, erklärte der ehemalige Besitzer im Zeugenstand. Plötzlich jedoch zerbrach das Lügenkonstrukt des angeblichen Multimillionärs, der nicht nur viel geerbt, sondern auch eine eigene erfolgreiche Firma gegründet haben wollte.
Nach knapp zwei Monaten Traumleben spielen, gestand er, nicht der zu sein, für den ihn alle hielten. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch bereits ein beträchtlicher Schaden von mehr als 50.000 Euro entstanden. „Zudem war das Haus in einem erbärmlichen Zustand. Überall lagen Tierurin und Dreck“, trauerte der Geschädigte um seinen damaligen Besitz.
Angeklagter gestand psychologische Probleme
Seine Tat gestand der Angeklagte voller Reue, plädierte jedoch auf unzurechnungsfähig. „Ich war selbst in meiner Lüge gefangen und glaubte wirklich, ich sei Millionär. Ich war wie im Wahn und habe sogar mich selbst getäuscht“, so der 27-Jährige. Bereits seit zehn Jahren beziehe er psychologische Hilfe, habe diese seit der Tat selbstständig noch intensiviert. Diagnostiziert seien bei ihm sowohl eine multiple Persönlichkeitsstörung als auch pathologisches Lügen.
Auch seine Ex-Freundin bestätigte die psychischen Krankheiten ihres Verflossenen, den sie wohl nie wirklich kannte. „Wir machten viele Ausflüge und kauften uns alles, was uns gefiel. Ich wusste zu keinem Zeitpunkt, dass unser Leben nur eine Lüge ist“, beteuerte seine damalige Partnerin vor Gericht. Der Geschädigte sowie weitere Zeugen bestätigten die Unschuld dieser, woraufhin sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen wurde. Da die Schuldfähigkeit des Angeklagten noch ärztliche Überprüfung benötigt, wurde die Urteilsvergabe in seinem Fall verschoben.
300 Euro Strafe für Beleidigung
Am selben Tag zu verantworten hatte sich außerdem ein 50-Jähriger, der wegen Beleidigung vor Gericht stand. Im Dezember vergangenen Jahres sei in seiner Nachbarschaft mit Feuerwerkskörpern hantiert worden. Dies bemerkte auch ein Nachbar, der den Angeklagten am nächsten Tag indirekt dessen beschuldigte. Daraufhin wurde der 50-Jährige wütend und nannte diesen unter anderem einen „Clown.“
Der Angeklagte, der zuvor bereits viermal auffällig wurde, gestand ohne mit der Wimper zu zucken. Die Unrechtmäßigkeit seiner Tat sah er ebenso schnell ein. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Bußgeld von 300 Euro, das dem Stadtsportbund Emmerich gespendet wird.