Haldern. Am Kampschultenhof in Rees-Haldern wird ein Neubaugebiet für gut 50 Wohneinheiten nahe der Schule entstehen. 2023 soll gebaut werden können.

Der Rat der Stadt Rees hat die Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen im Ortsteil Haldern ermöglicht. In seiner letzten Sitzung des Jahres stimmten die Ratsmitglieder für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kampschultenhof“, der im September 2018 in das Verfahren eingebracht und jetzt abgeschlossen wurde. Auf dem Areal können 50 Wohnungen entstehen. Das künftige Baugebiet des Kampschultenhofs befindet sich an der Halderner Straße zwischen Schultkampstraße und Motenhof.

Stadt Rees rechnet mit einer hohen Nachfrage

Bauamtsleiterin Elke Strede geht von einer hohen Nachfrage aus, da es sich um eine attraktive Lage in Haldern handele. Die Lindenschule befindet sich in unmittelbarer Nähe. „Das ist eine reizvolles Gebiet“, so Strede.

Es werden bereits Listen für Interessenten geführt, in die Vermarktung sei man aber noch nicht eingestiegen. Den Verkauf der Grundstücke wird die Stadt Rees selbst über die Stadtentwicklungsgesellschaft übernehmen. Für dieses Baugebiet sollen auch wieder vergünstigte Grundstücke für Reeser Familien angeboten werden. Genauere Details stehen noch aus und können im Laufe des nächsten Jahres auf der Internetseite der Stadt Rees abgerufen werden.

Die Stadt Rees hat diese Fläche jetzt als Baugebiet ausgewiesen. Im Hintergrund die Lindenschule.
Die Stadt Rees hat diese Fläche jetzt als Baugebiet ausgewiesen. Im Hintergrund die Lindenschule. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Elke Strede rechnet damit, dass man im kommenden Jahr mit der Planung des Neubaugebietes zu tun haben wird. Dabei gehe es um die Feinplanung, um das Thema Entwässerung, um die Anordnung der Baufelder, die Anlage von Kanälen und die Errichtung von Baustraßen. Wenn diese Planungen abgeschlossen sind, könne man im Sommer oder Herbst mit der Erschließung des Baugebietes beginnen. „Im Jahr 2023 kann dann gebaut werden“, sagt Strede zur NRZ.

Schottergärten sind nicht erlaubt

Der Bebauungsplan ist übrigens schon nach Klimagesichtspunkten angepasst worden. So sind hier künftig keine Schottergärten erlaubt, auch nicht im Vorgartenbereich. Auch großflächige Versickerungsmulden sind anzulegen wenn keine Rohrrigole im Untergrund möglich ist. Der Regenniederschlag muss auf dem eigenen Grundstück entwässert werden.

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Elke Strede geht davon aus, dass man 30 bis 38 Wohneinheiten in Haldern errichten kann, jeweils ein- oder zweigeschossig. Da gerade in den zweigeschossigen Gebäuden auch zwei bis drei Wohneinheiten möglich sind, geht sie von 50 Wohnungen für Haldern aus. Insgesamt umfasst das Neubaugebiet 15.210 Quadratmeter, von denen 5966 Quadratmeter bebaut werden sollen. Der Rest ist für Straßen, Extensivrasen und Gärten vorgesehen.