Duisburg. Weil er Müll auf der Baustelle in Duisburg-Huckingen entsorgte, bekam ein Gastronom Besuch auf seinem imposanten Anwesen. Dort schlug er dann zu.
Wenn man schon Müll wild entsorgt, sollte man die Adressaufkleber entfernen. So fiel es einem Bauingenieur im Juni 2024 leicht, die Pappkartons, die er auf seiner Baustelle in Duisburg-Huckingen fand, der Nachbarschaft zuzuordnen. Doch als er vor der Tür des mutmaßlichen Verursachers stand, benutzte der gleich seine Fäuste.
Wegen zweifacher Körperverletzung war dem 38-Jährigen ein Strafbefehl ins Haus geflattert. Der legte gegen die Zahlung einer Geldstrafe Widerspruch ein. In der so nötig gewordenen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz beteuerte der Mann seine Unschuld.
Duisburger beteuert: „Niemand hat zugeschlagen“
Die zwei Männer, die unbefugt auf sein Grundstück gekommen seien, hätten seine Frau angeschrien. „Ich muss doch meine Familie schützen.“ Er hätte die Herren allerdings nur geschubst, als sie sein Grundstück nicht verlassen wollten, so der Angeklagte. „Geschlagen habe ich nicht.“
Ein Bekannter des Angeklagten, der als Überraschungszeuge auftauchte, bestätigte diese Darstellung. Allerdings wusste er eigentlich nur eines wirklich genau: „Niemand hat zugeschlagen.“
Bauleiter und Praktikant betraten imposantes Privatgelände
Der Bauleiter (33) und ein Praktikant (20) hatten wohl nur einen Fehler begangen: Sie hätten das Ordnungsamt einschalten sollen, statt die Sache selbst klären zu wollen. Dabei hatten sie ein großes Schild am Eingangstor des imposanten Anwesens mit Swimming-Pool übersehen: „Privatgelände. Unbefugten ist der Zutritt verboten.“ Dummerweise hatte irgendwer das Tor offen stehen lassen. So gingen sie gleich bis zur Haustür.
Vermutlich war es genau das, was den scheinbar sehr um seine Sicherheit besorgten Angeklagten so auf die Palme brachte. Während seine Frau durch einen Türspalt noch mit den ungebetenen Besuchern sprach, riss er die Tür ganz auf und schlug zu. Bauleiter wie Praktikant wurden schmerzhaft getroffen.
Strafbefehl über 1350 Euro wurde rechtskräftig
Nach der Vernehmung aller Zeugen riet die Strafrichterin dem 38-Jährigen dringend, er solle seinen Widerspruch zurück nehmen. Was der Angeklagte nach intensiver Beratung mit seinem Verteidiger auch tat. Es bleibt also bei der Zahlung einer Geldstrafe von 1350 Euro (45 Tagessätze zu je 30 Euro).
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Darüber wird sich der Angeklagte wohl noch lange amüsieren. Ein Blick ins Internet hätte dem den Strafbefehl beantragenden Staatsanwalt geholfen, sich bei der Höhe der Tagessätze näher an der Realität zu orientieren. Der 38-Jährige ist Chef einer Unternehmensgruppe, die unter anderem in Düsseldorf an prominenten Stellen mehrere Restaurants betreibt und mit Immobilien Geschäfte macht.