Duisburg. Ein Duisburger bedrohte und schlug die Menschen in seinem Viertel. Schon vor einem Jahr stand der 33-Jährige vor Gericht, wurde aber freigesprochen.

Wegen nicht weniger als 21 Straftaten steht ein 33 Jahre alter Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Immer wieder soll er Menschen bedroht, beleidigt, bestohlen und körperlich angegriffen haben. Der Mann stand wegen ähnlicher Taten erst vor einem Jahr vor Gericht.

Die ersten Taten sollen sich bereits 2022 ereignet haben. Unter anderem soll er seine Ex-Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht haben. Als die Frau flüchtete, soll er sie verfolgt und geschlagen haben. Im Juni 2024 häuften sich Übergriffe. Innerhalb weniger Wochen soll der 33-Jährige Personen angegriffen und bedroht haben, denen er am Franz-Lenze-Platz begegnete.

Duisburger missbrauchte Teeglas als Wurfgeschoss

Eines seiner Opfer bewarf er mit einem vollen Teeglas, das allerdings sein Ziel verfehlte. Mit einer Vase in der Hand soll er bei anderer Gelegenheit gedroht haben, jemanden umzubringen. Die Eingangstür eines Hotels an der Friedrich-Ebert-Straße soll der 33-Jährige eingeworfen, an der Bonhoefferstraße in Neumühl Mülltonnen angezündet haben.

Im Gericht ging es um die Übergriffe in Duisburg-Vierlinden.
Im Gericht ging es um die Übergriffe in Duisburg-Vierlinden. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Gegenüber seiner Mutter und seinem Bruder, in deren Wohnung in Vierlinden der Angeklagte lebte, soll er gedroht haben, das Haus anzustecken. Und er soll seinen Verwandten 45.000 Euro gestohlen haben, um damit ein Geschäft zu eröffnen.

Kammer sprach Angeklagten vor einem Jahr frei

Im Januar 2024 stand der Mann schon einmal vor der selben Kammer des Landgerichts. Aufgrund einer psychischen Erkrankung, die in einer Wechselwirkung zu seiner Drogenabhängigkeit steht, sprachen die Richter ihn wegen Schuldunfähigkeit frei.

In Übereinstimmung mit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen sah die Kammer damals auch keinen ausreichenden Anlass, den 33-Jährigen in einer psychiatrischen Anstalt unterzubringen. Es sah so aus, als habe der Angeklagte zwei Jahre lang keine Straftaten mehr begangen, sei stabil, nehme keine Drogen mehr und sei nicht so gefährlich, dass eine derart drastische Maßnahme, die viele Jahre Freiheitsentzug bedeuten kann, gerechtfertigt sei.

Richter gab mögliche Fehleinschätzung zu

Der Vorsitzende gab zu Beginn des neuen Prozesses offen zu, dass diese Entscheidung möglicherweise falsch gewesen sei. „Sollten sich die neuen Vorwürfe bewahrheiten, war es wohl eine Fehleinschätzung.“ Der Angeklagte scheint nicht gewillt, bei der Aufklärung zu helfen. Sein Verteidiger gab zu Protokoll, dass sein Mandant sich vorerst nicht äußern wolle.

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Diesmal war der 33-Jährige im Vorfeld immerhin bereit gewesen, sich von einem psychiatrischen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Es ist übrigens ein anderer Gutachter als der, den das Gericht beim letzten Verfahren beauftragte. Für den Prozess sind zunächst zwei weitere Verhandlungstage geplant.