Duisburg. Vier Einfamilienhäuser werden in Duisburg schon bald zwangsversteigert. Drei dieser Immobilien sind im Westen der Stadt. Das müssen Bieter wissen.
Bis zum 7. April hat das Amtsgericht Duisburg neben verschiedenen Eigentumswohnungen gleich vier Einfamilienhäuser auf die Liste der Zwangsversteigerungen gesetzt. Für diese Immobilien haben Gutachter Verkehrswerte von 266.000 Euro bis 513.000 Euro taxiert.
Gleich drei Immobilien befinden sich im Westen der Stadt. Die Termine der Versteigerungen werden regelmäßig im Internet auf dem bundesweiten Justizportal veröffentlicht. Dort können Interessenten auch mehrseitige Gutachten und Fotos der Objekte einsehen.
Einfamilienhaus in Hochheide wird zwangsversteigert: Verkehrswert 513.000 Euro
Unter den Hammer kommt ein Einfamilienhaus an der Sternstraße 20 in Hochheide. Der Verkehrswert der Immobilie wird mit 513.000 Euro beziffert. Laut Wertgutachten wurde das Haus um 1952 errichtetet und ist unterkellert. Es hat ein ausgebautes Dachgeschoss sowie Anbauten. Das Eigenheim verfügt über drei Schlafzimmer. Zudem befindet sich auf dem Grundstück eine große Garage.
Das Grundstück ist über 1000 Quadratmeter groß, die Wohnfläche bemisst sich auf insgesamt 194 Quadratmeter inklusive Wintergarten. Im Zuge der Wertermittlung erfolgte sogar eine Innenbesichtigung: Bilder dokumentieren etwa ein kleines Gewächshaus im Garten. Auch Innenaufnahmen sind im 82-seitigen Gutachten enthalten. Laut Gutachter vermittelt die Liegenschaft „einen durchschnittlich gepflegten Gesamteindruck“.
Die Zwangsversteigerung der Immobilie findet am 27. Januar um 9 Uhr beim Amtsgericht Duisburg statt: König-Heinrich-Platz 1, Erdgeschoss, Saal 74.
Haus in Hochheide wird zwangsversteigert: Verkehrswert 396.000 Euro
Zwangsversteigert wird am 10. Februar eine Einfamilien-Doppelhaushälfte an der Kirchstraße 41 in Hochheide. Der Verkehrswert wird mit 396.000 Euro beziffert. Das Haus aus dem Jahr 1954 ist unterkellert und weist eine konventionelle Massivbauweise auf, heißt es im Gutachten. Auch ein Anbau und eine Garage gehören zu dem Wohnhaus.
Eine Innenbesichtigung des Hauses hat nicht stattgefunden, erklärt der Gutachter. In dem ausgewiesenen Verkehrswert sind keine Risikoabschläge aufgrund der nicht ermöglichten Besichtigung enthalten. Interessenten wird deshalb eine Innenbesichtigung empfohlen, heißt es weiter.
Die Zwangsversteigerung der Immobilie findet am 10. Februar um 11 Uhr beim Amtsgericht Duisburg statt: König-Heinrich-Platz 1, Erdgeschoss, Saal 74.
Einfamilienhaus in Overbruch wird zwangsversteigert: Verkehrswert 335.000 Euro
Zwangsversteigert wird ebenfalls ein Einfamilienhaus an der Lauterbacher Straße 14 in Overbruch. Das Haus wurde um 1935 errichtet und ist unterkellert, es hat zudem ein ausgebautes Dachgeschoss. Es verfügt über einen Anbau und eine Garage. Das Grundstück umfasst 423 Quadratmeter, die Wohnfläche bemisst 145 Quadratmeter. Eine Innenbesichtigung war im Rahmen der Wertermittlung nicht möglich. Stellenweise war Instandhaltungsstau erkennbar, heißt es im Justizportal. Aufgerufen wird ein Verkehrswert in Höhe von 335.000 Euro.
Die Zwangsversteigerung findet am 11. Februar um 9. Uhr statt: Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Etage 2, Sitzungssaal C215.
Reihenmittelhaus in Rumeln-Kaldenhausen wird versteigert: Verkehrswert 266.000 Euro
Zwangsversteigert wird ebenfalls ein Reihenmittelhaus an der Franz-Liszt-Straße 73 in Rumeln-Kaldenhausen. Das Gebäude ist im Jahr 1987 in Massivbauweise errichtet worden, heißt es im Gutachten. Es ist vollständig unterkellert, auch der Spitzboden ist ausgebaut. Die Wohnfläche beträgt knapp 97 Quadratmeter, hinzu kommt noch eine Terrasse. Dem Gutachten auf dem Justizportal sind Innenaufnahmen der Immobilie beigefügt. Der Verkehrswert wird mit 266.000 Euro beziffert.
Die Versteigerung findet am 7. April um 11 Uhr statt: Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, Erdgeschoss, Saal 74.
Zwangsversteigerungen in Duisburg: Was Bieter beachten sollten
Bei der Immobilie in Rumeln-Kaldenhausen geht es um eine sogenannte Teilungsversteigerung, offiziell Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Dabei kommen Immobilien von Eigentümergemeinschaften unter den Hammer, etwa von Paaren nach einer Trennung oder von uneinigen Erbgemeinschaften. Die anderen Versteigerungen erfolgen im Wege der Zwangsvollstreckung. Durch das von einem Gläubiger beantragte Verfahren sollen ausstehende Zahlungen eines Schuldners beglichen werden.
Bei zwei der genannten Immobilien erfolgte keine Innenbesichtigung der Gutachter. Der Kauf dieser Immobilien hat deshalb einen Haken, denn gewissermaßen kaufen Interessenten die Katze im Sack. Mögliche Probleme – etwa Bauschäden oder ein Instandhaltungsstau – müssen deshalb berücksichtigt werden. Letztlich hängt es auch vom Wohlwollen des Eigentümers ab, ob Interessenten eine Besichtigung, zu der Experten unbedingt raten, vornehmen können. Einsehbar ist beim Amtsgericht das Verkehrswertgutachten, außerdem ist jeder Interessent berechtigt, im Grundbuch nachzuschauen, ob eine Immobilie belastet ist.
Das Prozedere einer Zwangsversteigerung hat durchaus etwas von einem Pokerspiel: Beim ersten Termin darf für Gebote, die unterhalb von 50 Prozent des Verkehrswertes liegen, kein Zuschlag erteilt werden. Bleibt das Höchstgebot unter 70 Prozent, kann der Gläubiger den Verkauf ablehnen. Wer vorhat mitzubieten, sollte vorbereitet sein: Zum Termin der Zwangsversteigerung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes zu hinterlegen. Der Kaufpreis wird innerhalb weniger Wochen nach dem Zuschlag fällig.