Duisburg/Datteln. Vater (56) und Sohn (31) aus Datteln gründeten in Duisburg Briefkastenfirmen. So prellten sie und Bauunternehmen den Staat und Sozialkassen um 7 Mio. Euro.

Die elf Firmen, die zwei Männer aus Datteln seit 2016 gekauft und vor allem in Duisburg gegründet haben, sollen nur einem Zweck gedient haben: Scheinrechnungen an Unternehmen des Baugewerbes zu verkaufen. Damit konnten die Käufer den Fiskus und die Versicherungsträger um mehr als sieben Millionen Euro prellen. Nun stehen der 56-jährige Vater und sein 31-jähriger Sohn vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage wirft ihnen Beihilfe zur Hinterziehung von Abgaben, zum Vorenthalt von Arbeitnehmerentgelt und zur Steuerhinterziehung vor. Zwischen 2016 und Ende 2021 sollen die beiden Männer das Sagen in ihrem kleinen Firmenimperium gehabt haben. Daran änderte der Umstand nichts, dass in den meisten ihrer Firmen, die oft genug nur Briefkästen waren, Strohmänner ihre Namen hergaben.

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Steuerhinterziehung in Duisburg: Scheinrechnungen in Gesamthöhe von 18 Millionen Euro

Die Masche ist nicht neu: Firmen schreiben Rechnungen für Dienstleistungen, die sie nie erbracht haben. Die Empfänger der Rechnungen zahlen, weisen die Summen als Betriebsausgaben aus, bekommen aber den größten Teil des Geldes – abzüglich einer Provision für die Rechnungsaussteller – hinten herum wieder zurück. Mit dem so erwirtschafteten Schwarzgeld können Beschäftigte auf Baustellen abgabenfrei bezahlt werden.

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Die Dimension des nun vor einer Wirtschaftsstrafkammer verhandelten Falles ist allerdings bemerkenswert: Mehr als 20 Firmen sollen Käufer der sogenannten Abdeckrechnungen gewesen sein. Die Rechnungen, die sie erhielten, sollen ein Gesamtvolumen in Höhe von mehr als 18 Millionen Euro gehabt haben. Mehr als sieben Millionen Euro sollen damit an Fiskus und Sozialkassen vorbeigeschleust worden sein.

Juristen einigten auf sich Strafrahmen

Der Anteil, den die Angeklagten dafür kassiert haben sollen, erscheint dagegen vergleichsweise bescheiden. Die Anklage verlangt eine Einziehung von gut 600.000 Euro. Vater und Sohn sollen sie als Beute aus dem gigantischen kriminellen Schwindel zurückzahlen.

Beide waren im April 2024 inhaftiert worden. Der 31-Jährige hatte schnell erhebliche Teile der Vorwürfe eingeräumt, war im September aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Sein Vater saß durchgehend hinter Gittern. Der Verteidiger kündigte auch von ihm ein Geständnis an, „das sich mit den Angaben des Mitangeklagten decken wird“.

Zuvor hatten die am Verfahren beteiligten Juristen eine sogenannte Verständigung ausgehandelt, die den Angeklagten für den Fall zügiger weit reichender Geständnisse relativ milde Strafen zusichern. Von Strafen zwischen gut drei und knapp fünf Jahren ist die Rede. Anderenfalls hätte der Prozess mit großer Sicherheit wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen, als die bis Ende Januar geplanten drei weiteren Verhandlungstage.

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