Duisburg. Bewohner der Neumühler Zechensiedlung müssen Veränderungen zurückbauen. Im Streit um den Denkmal-Schutz macht die Stadt jetzt aber ein neues Angebot.
Der Aufruhr war groß in Neumühl, als die Stadt Duisburg plötzlich verlangte, dass erhebliche Verstöße gegen den Denkmalschutz in der Siedlung Bergmannsplatz schleunigst behoben werden müssen. Unerlaubt verschwundene Vorgärten sollten zurückgebaut werden, sie waren Parkplätzen und Müllboxen gewichen. Die Frist hatten die Fachleute im Rathaus damals, im September 2022, äußerst knapp gesetzt. Nach Protesten und hitzigen Debatten wurde diese Frist zunächst ausgesetzt. Doch die Stadt pocht weiterhin auf den Denkmalschutz in der früheren Arbeitersiedlung.
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Die Duisburger Denkmalschutzbehörde droht jetzt allerdings nicht mehr mit saftigen Geldstrafen. Sie setzt aktuell auf die Zusammenarbeit mit den Eigentümern der betroffenen Zechenhäuser. Das geht aus einem städtischen Schreiben an die Siedlung hervor, das unserer Redaktion vorliegt.
Verstöße gegen Denkmalschutz in Zechensiedlung – Stadt Duisburg bietet Geld für den Rückbau
Sofern die Hauseigentümer eine Fachfirma mit dem Rückbau beauftragen, können demnach bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet werden. Aber es gibt auch eine Alternative: „Für Maßnahmen in Eigenleistung wird eine Förderung von bis zu 40 Euro je Quadratmeter wiederbegrünter Fläche angeboten.“
Betroffene und Interessiere möchten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalbehörde oder der Regenagentur, die zu den städtischen Wirtschaftsbetrieben gehört, „umfassend“ beraten. So werden auch Ortstermine am jeweiligen Zechenhaus angeboten, um „die Anforderungen und Möglichkeiten im Detail zu besprechen“.
Hauseigentümer können von der Regenagentur Hilfe beim Förderantrag bekommen, selbst wenn sie keine Internetverbindung und damit keinen Zugriff auf E-Mails haben. Zusätzlich beantworten die städtischen Denkmalschützer alle Fragen zu den „denkmalrechtlichen Vorgaben“ und sehen in dieser Unterstützung „einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des historischen Erscheinungsbildes“ der ehemaligen Arbeitersiedlung am Bergmannsplatz.
In dem jüngsten Schreiben an die Bewohner der Zechenhäuser steht es nicht mehr explizit drin, doch sie müssen davon ausgehen, dass die Stadt Duisburg die Verstöße gegen den seit 1996 geltenden Denkmalschutz nicht hinnimmt. Die für Parkplätze, Müllboxen oder Schotterflächen verschwunden Vorgärten müssen wohl zurückgebaut werden. Das Fördergeld dürfte dieses Vorhaben deutlicher beschleunigen als die Androhungen von hohen Geldstrafen, die noch im Herbst 2022 in den Briefkästen landeten.
>> Kontakt zur Denkmalschutzbehörde und zur Regenagentur
- Erreichbar ist die Behörde unter denkmalschutz@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203 283-2054.
- Die Regenagentur kann über Mailadresse regenagentur@wb-duisburg.de und die Telefonnummer 0203 283-8099 erreicht werden.
- Informationen zum städtischen Förderprogramm, das weitere Aspekte als die Entsiegelung hat, gibt es auf www.duisburg.de.