Duisburg. Das Auto kommt mit einem Schaden aus der Waschstraße. Wann muss der Betreiber zahlen, wann der Fahrer? Der ADAC klärt auf und gibt Tipps.

Kommt das Auto blitzsauber aus der Waschstraße, ist die Laune der Fahrer meist gut. Doch beschädigt die Anlage das Fahrzeug, kippt die Stimmung schnell. Die Frage nach dem Schadensersatz bei solch teuren Angelegenheiten wie einem Autoschaden endet oft im Streit.

Das hat Bernd Klemt aus Duisburg-Homberg gerade erst erlebt. Sein Cabrio kam mit Schäden an den Felgen aus der „IMO Car Wash”-Anlage in Moers-Scherpenberg. Wochenlang musste er gegenüber dem Betreiber und dessen Schadenregulierung hartnäckig bleiben, um die über 1200 Euro erstattet zu bekommen.

Schaden in der Waschstraße: Was müssen Kunden für eine Erstattung belegen?

„Waschanlagen-Betreiber versuchen oft, um den Schadensersatz herumzukommen“, sagt Thomas Müther, Pressesprecher des ADAC Nordrhein. Dabei muss der Betreiber für die entstandenen Kosten aufkommen, wenn beim Kunden trotz Beachtung der Betriebsanleitung ein Schaden in der Waschanlage entsteht.

Das BMW-Cabrio von Bernd Klemt kam mit Schäden an den Felgen aus der Waschstraße. Der Schaden wurde erstattet, aber erst nach einem wochenlangen Streit.
Das BMW-Cabrio von Bernd Klemt kam mit Schäden an den Felgen aus der Waschstraße. Der Schaden wurde erstattet, aber erst nach einem wochenlangen Streit. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Allerdings muss der Kunde dafür den Beweis liefern. Im Nachhinein zu belegen, dass der Schaden nicht selbst verschuldet ist, kann schwierig sein. Müther erklärt, wie sich Autofahrer im Streitfall verhalten sollten.

Kratzer im Lack: Oft müssen Betreiber den Schaden erstatten

„Lackschäden gehören zu den häufigsten Vorfällen”, berichtet der ADAC-Sprecher. Wenn diese durch verschmutzte Reinigungsbürsten entstanden sind, muss in der Regel der Anlagenbetreiber für die Schäden aufkommen.

So muss er darauf achten, dass sich in den Bürsten keine Fremdkörper befinden, die Kratzer oder Ähnliches verursachen. Allerdings ist dem Betreiber eine lückenlose Kontrolle nach jedem Waschgang nicht zuzumuten.

Auffahrunfall in der Waschstraße: Wann Verursacher selbst zahlen müssen

Anders verhält es sich bei einem Auffahrunfall in der Folge eines Bremsmanövers. Wenn der Betreiber im Vorhinein auf die Verhaltensregeln beim Waschgang hingewiesen hat, muss man selbst oder ein anderer Beteiligter für den Schaden aufkommen.

„Grundsätzlich sollte man direkt nach der Wäsche kontrollieren, ob ein Schaden entstanden ist.“

Thomas Müther
Pressesprecher des ADAC Nordrhein

Ebenso muss der Betreiber darauf hinweisen, dass Dachantennen während der Wäsche beschädigt werden können. Dagegen muss er nicht gesondert darauf hinweisen, dass Scheibenwischer in Ruhestellung und die Fenster geschlossen bleiben sollen. 

Tipps für Fahrer: Auto „direkt nach der Wäsche kontrollieren“

„Grundsätzlich sollte man direkt nach der Wäsche kontrollieren, ob ein Schaden entstanden ist”, erklärt Müther. Um sicherzugehen, sollte man sich dafür Zeit nehmen. Auch wenn es für viele eine Umgewöhnung ist. Schäden könnten auch noch später gemeldet werden, aber dem Waschanlagen-Betreiber dann die Verantwortung nachzuweisen, wird schwieriger.

Wer einen Schaden entdeckt, sollte diesen direkt dem Anlagenbetreiber melden – noch bevor man das Gelände verlässt. „Ganz wichtig ist, sich die Meldung schriftlich vom Personal bestätigen zu lassen. Dann hat man später bessere Chancen, Schadenersatzansprüche auch wirklich durchsetzen zu können“, sagt Müther.

Fahrer können klagen oder sich ans Zentrum für Schlichtung wenden

Zudem sind Haftungsbeschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig nicht wirksam. Etwa wenn festgelegt ist, dass der Betreiber nicht für Schäden haftet, die außen an der Karosserie angebracht sind. Diese Klausel hat der Bundesgerichtshof wegen der unangemessenen Benachteiligung der Kunden für unzulässig erklärt.

„Im Streitfall bleibt oft nur der Rechtsweg”, sagt Müther. Autofahrer haben allerdings auch die Möglichkeit, sich an das Zentrum für Schlichtung zu wenden. In dem kostenfreien Verfahren wird versucht, eine Einigung zwischen den Konfliktparteien zu finden.

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